Miete senken in Wohngemeinschaften - CONNY hilft
Ja, die Mietpreisbremse gilt auch in der WG. Nach § 556d BGB darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – egal ob alle Mitbewohner im Vertrag stehen, einer Hauptmieter ist oder jeder einen Einzelvertrag hat. Zu viel gezahlte Miete bekommt ihr zurück: Bei Verträgen ab dem 1. April 2020 rückwirkend ab Vertragsbeginn, wenn ihr innerhalb von 30 Monaten rügt (§ 556g BGB). Rügt ihr später, zählt der Anspruch ab Zugang der Rüge.
Ist unsere Miete zu hoch? - Miete einfach online prüfen
Ob eure Miete auch zu hoch ist, kannst du einfach hier berechnen. Wir brauchen ein paar Informationen zu eurem Mietvertrag, zu eurer Wohnung und schon können wir deine Angaben mit dem Mietspiegel abgleichen. So berechnen wir exakt wie groß die Abweichung zum Mietspiegel ist und was euer maximales Sparpotenzial ist.
Die Berechnung ist kostenlos und unverbindlich. Damit ist dies eine gute Grundlage, um euch in der WG zu besprechen, wie ihr weiter vorgehen wollt.
Wenn ihr erst einmal eine ganz grobe Einschätzung wollt, könnt ihr auch den Mini-Rechner direkt auf www.conny.de nutzen.
Gilt die Mietpreisbremse auch in Wohngemeinschaften?
Ja. § 556d BGB stellt auf die Wohnung ab, nicht auf die Zahl der Bewohner: Die Miete darf bei Vertragsabschluss höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das gilt für eine WG genauso wie für eine Familie.
Die Mietpreisbremse ist ein Gesetz, das seit 2015 bundesweit gilt. Die Umsetzung liegt bei den Bundesländern und variiert von Bundesland zu Bundesland. Eine Übersicht wo und seit wann die Mietpreisbremse gilt findest du unter: „Wo gilt die Mietpreisbremse?“
Die Mietpreisbremse gilt generell nicht für Studentenwohnheime und Wohnungen, mit sozialer Förderung. Mehr Informationen zur Mietpreisbremse findest du auf unserer Informationsseite.
Die Mietpreisbremse wurde tausendfach von uns durchgesetzt und im Durchschnitt senken wir die Miete unserer Kunden um ca. 200€.
Täglich stellen wir fest, dass Wohngemeinschaften enorm hohe Mieten zahlen und wir können helfen Wohnen wieder bezahlbar zu machen.
Kamilla und ihre WG haben mit uns erfolgreich Ihre Miete um die Hälfte gesenkt und sparen seitdem 550€ pro Monat! Den ganzen Erfahrungsbericht findest du hier.
Wer in der WG kann die Miete senken lassen?
Da bei Wohngemeinschaften die Vertragskonstellationen sehr unterschiedlich sein können, ist hier eine Zusammenfassung für die 3 häufigsten Vertragsmodelle und was in jedem Fall zu beachten ist.
Mehrere Hauptmieter
Wenn mehrere Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen sind, müssen alle Mieter CONNY eine Vollmacht erteilen, damit wir euch gegenüber eurem Vermieter vertreten können.
Die praktische Handhabung liegt komplett bei CONNY und unsere Servicemitarbeiter führen dich durch den Anmeldeprozess oder helfen bei generellen Fragen.
1 Hauptmieter und Untermieter
Wenn du der Hauptmieter bist, kannst du ganz einfach CONNY beauftragen. Deine Untermieter sind in dem Sinne nicht vom Fall betroffen. Als Ergebnis wird die Miete deines Mietvertrages gesenkt, die Mietverhältnisse zwischen dir und deinen Untermietern bleiben zunächst unverändert und können unter euch angepasst werden.
Wenn du der Untermieter bist, müsstest du theoretisch deinen Hauptmieter rügen und deine Miete gegenüber dem Hauptmieter senken. Das ist theoretisch möglich, ist in der Praxis aber nicht zu empfehlen, weil ein Untermieter nicht die selben Rechte wie der Hauptmieter genießt.
Daher empfehlen wir, dass du den Hauptmieter davon überzeugst als Hauptmieter die Miete gegenüber den Vermieter zu senken und die Ersparnis aufzuteilen. Hierzu kannst du z.B. das CONNY Empfehlungsprogramm nutzen, bei dem ihr beide jeweils einen 30€ Gutschein bekommt.
Einzelverträge mit dem Vermieter
Wenn jeder Mitbewohner einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter hat, kann jeder Mieter individuell seine Miete prüfen und entsprechend senken lassen.
Hierzu wird die Miete auf die Wohnfläche des eigenen Zimmers + einen Anteil der gemeinsam genutzten Fläche ins Verhältnis zur Miete gesetzt.
Hier sind Antworten auf die häufigsten Fragen:
Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in der WG
Gilt die Mietpreisbremse auch für ein WG-Zimmer mit eigenem Mietvertrag?
Ja. Mit einem Einzelvertrag bist du selbst Mieter des Vermieters, und § 556d BGB gilt für deine Miete genauso wie für eine ganze Wohnung. Verglichen wird deine Kaltmiete mit der Fläche deines Zimmers plus deinem Anteil an Küche, Bad und Flur.
Wie viel Miete bekommen wir zurück?
Alles, was über 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei Verträgen, die seit dem 1. April 2020 begonnen haben, bekommt ihr die zu viel gezahlte Miete ab Vertragsbeginn zurück, wenn die Rüge innerhalb von 30 Monaten nach Beginn beim Vermieter eingeht (§ 556g Abs. 2 BGB). Geht die Rüge später ein, gilt der Anspruch ab ihrem Zugang.
Wann gilt die Mietpreisbremse in der WG nicht?
Nicht für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und nicht für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung (§ 556f BGB). Lag schon die Miete des Vormieters höher, darf der Vermieter diese Vormiete weiter verlangen (§ 556e BGB). Studentenwohnheime und geförderte Wohnungen sind ebenfalls ausgenommen.
Müssen alle Mitbewohner mitmachen?
Nur, wenn ihr gemeinsam im Mietvertrag steht. Dann seid ihr zusammen Mieter, und die Rüge muss im Namen aller abgegeben werden – deshalb unterschreiben alle Hauptmieter die Vollmacht. Bei Einzelverträgen entscheidet jeder für sich, ob er seine Miete prüfen lässt.
Darf der Vermieter uns kündigen, weil wir die Miete rügen?
Nein. Eine Kündigung braucht ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB, und dass ihr eure gesetzlichen Rechte wahrnehmt, ist keines. Zahlt bis zur Klärung weiter die vereinbarte Miete, damit kein Zahlungsrückstand entsteht.
Was brauchen wir für die kostenlose Prüfung?
Den Mietvertrag mit Vertragsbeginn und Kaltmiete, die Adresse und die Wohnfläche. Bei Einzelverträgen reichen dein eigener Vertrag und die Größe deines Zimmers. Die Prüfung dauert wenige Minuten und ist unverbindlich.
CONNY gibt Dir Recht!
- Online-Fragebogen ausfüllen und direkt Ergebnis erhalten.
- Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihren Anspruch auf Mietpreisbremse nach Beauftragung durch.
- Sie erhalten Ihren Anspruch ausgezahlt. CONNY übernimmt alle Anwalts- und Gerichtskosten.
Bereits tausende Mieter setzen mit CONNY die Mietpreisbremse durch. Pro Monat ist mit einer durchschnittlichen Ersparnis von 200 Euro zu rechnen.
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