Unsere Preisgestaltung im Mietrecht

Für CONNY-Angebote gilt: Sie zahlen nur im Erfolgsfall!*

*Ausgenommen sind unsere Rechtsschutzprodukte, die per jährlichen Beitrag gezahlt werden.

In der Regel kann unsere Provision direkt mit Ihrer Rückzahlung der Gegenseite verrechnet werden, so dass Sie keine direkte Zahlung an uns leisten müssen, sofern die Zahlungsabwicklung von der Gegenseite über uns abgewickelt wird.

Gelten keine festgelegten Gebühren, berechnet sich die anfallende Provision auf Basis der für Sie erzielten Ersparnisse. Somit liegt die Höhe unserer Provision meist deutlich unter den Kosten, die für einen Anwalt und Gerichtskosten angefallen wären.

Welche Zahlungsoptionen gibt es?


Im Erfolgsfall verrechnet CONNY die anfallende Provision mit dem Rückzahlungsanspruch, den Sie gegenüber Ihrem Vermieter besitzen. Nur im Ausnahmefall ist eine Banküberweisung oder alternativ Zahlung per Kreditkarte notwendig.

Kunden unserer Mieterschutz-Tarife können das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen oder per Überweisung bezahlen.