Mietpreisbremse München

Mietpreisbremse in München: Was Mieter:innen wissen sollten.

Wohnen in München ist teuer – und für die meisten liegt die Miete über dem, was erlaubt ist. Wer mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlt, kann die Mietpreisbremse ziehen und die Miete senken.

6 Min. Lesezeit Mietpreisbremse München
In München gilt die Mietpreisbremse bis Ende 2029. Zu viel gezahlte Miete können Sie sich zurückholen.
Kurz gesagt
  • Das Gesetz gilt in sämtlichen Stadtteilen Münchens.
  • Die Mietpreisbremse wirkt in München für alle Mietverträge, die am 7. August 2019 oder später unterzeichnet wurden.
  • Mieter:innen städtischer Wohnungsbaugesellschaften profitieren schon mit Mietverträgen ab dem 1. August 2018.
  • Liegt die Nettokaltmiete mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können Sie die Mietpreisbremse ziehen.
Kostenlos & unverbindlich

Zahlen Sie zu viel Miete in München?

In 2 Minuten prüfen – ohne Vorabkosten, ohne Verpflichtung.

Jetzt Miete prüfen

Gilt die Mietpreisbremse in München?

Ja. Die Mietpreisbremse gilt im gesamten Münchner Stadtgebiet.

Rechtsgrundlage ist das seit 2015 bestehende Bundesgesetz, das jedes Bundesland über eine eigene Verordnung für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt in Kraft setzen muss. In Bayern regelt das die Mieterschutzverordnung. Die aktuelle Fassung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten, nachdem der Bund die Rechtsgrundlage bis zum 31. Dezember 2029 verlängert hat. München zählt darin weiterhin zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt – zusammen mit insgesamt 285 statt bisher 208 bayerischen Städten und Gemeinden. Ausgeweitet wurde vor allem der Großraum München und das Oberland.

So kam die Mietpreisbremse nach München

Auch in Bayern musste die Mietpreisbremse einige Hürden nehmen, bevor sie vollumfänglich galt. Ein Überblick über die wichtigsten Etappen:

  • 1. August 2015Bayern führt die Mietpreisbremse für 137 Städte und Gemeinden ein. Aufgrund des besonders angespannten Wohnungsmarkts gehört auch München dazu.
  • 10. November 2015Die Landesregierung legt fest, dass die Mieten bei Neuvermietung – unter anderem in München – maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.
  • 21. Juni 2017Das Amtsgericht München erklärt die Mietpreisbremse in Bayern für unwirksam, da die Verordnung nicht ausreichend begründet war (Formfehler nach § 556d BGB). Damit war Bayern nicht das einzige Bundesland, dessen Mietpreisbremse zunächst an einem Formfehler scheiterte.
  • 25. Juli 2018Der Münchner Stadtrat beschließt die städtische Mietpreisbremse: Ab dem 1. August 2018 gilt sie für Wohnungen städtischer Gesellschaften wie GEWOFAG und GWG, die sich zugleich an strengere Regeln halten müssen.
  • 7. August 2019Mit dem begründeten Neuerlass haben alle Münchner Mieter:innen wieder Rechtssicherheit. Die Mietpreisbremse gilt für neue Mietverträge ab diesem Datum – zu diesem Zeitpunkt in 162 Städten und Gemeinden Bayerns, darunter München.
  • 1. April 2020Der Bund verschärft das Gesetz: Zu viel gezahlte Miete kann seither bis zu 30 Monate rückwirkend zurückgefordert werden.
  • 1. Januar 2022Eine neue Mieterschutzverordnung (vom 14. Dezember 2021) löst die Fassung von 2019 ab. Die Mietpreisbremse gilt nun in 203 statt zuvor 162 Gemeinden – München bleibt dabei. Befristet vorerst bis Ende 2025.
  • 1. September 2023Bayern erweitert den Geltungsbereich um fünf weitere Gemeinden auf insgesamt 208 Städte und Gemeinden.
  • 17. Juli 2025Der Bund verlängert die gesetzliche Grundlage der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) bis zum 31. Dezember 2029.
  • 1. Januar 2026Bayern erlässt eine neue Mieterschutzverordnung (vom 16. Dezember 2025). Die Mietpreisbremse gilt jetzt in 285 Städten und Gemeinden – München bleibt erfasst, die Verordnung läuft bis Ende 2029.

Bis wann gilt die Mietpreisbremse in München?

Gültig bis 31. Dezember 2029

Haben Sie Ihren Münchner Mietvertrag am 7. August 2019 oder später unterzeichnet, können Sie bei überhöhter Miete die Mietpreisbremse ziehen. Als Mieter:in einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft schon ab August 2018.

Wie gut funktioniert das Gesetz in München?

Nach anfänglichen Formfehlern steht die Mietpreisbremse in Bayern seit 2019 auf festen Beinen. Sie wurde seither mehrfach bestätigt, in ihrer Wirkung verschärft und bis Ende 2029 verlängert. Für Münchner Mieter:innen bedeutet das langfristige Rechtssicherheit: Wer mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlt, kann seine Miete senken und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

Trotzdem versuchen manche Vermieter noch immer, die Mietpreisbremse mit Tricks zu umgehen. Gleichzeitig sind sich viele Münchner Mieter:innen ihrer Rechte gar nicht bewusst. Umso wichtiger ist es, aktiv zu werden – es gibt viele gute Gründe, die Mietpreisbremse zu ziehen. Je mehr Haushalte ihr Recht durchsetzen, desto langsamer steigt auch der Münchner Mietspiegel und damit die Berechnungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete.

Wann gilt die Mietpreisbremse nicht?

Es gibt bundesweit geltende Ausnahmen, in denen die Mietpreisbremse nicht gezogen werden kann. Sie gelten auch für Mietverhältnisse in München:

Erstvermietung

Für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal genutzt wurden, gilt das Gesetz nicht.

Umfassende Modernisierung

Bei umfassend modernisierten Wohnungen ist die Mietpreisbremse nicht anwendbar.

Ältere Mietverhältnisse

Verträge vor dem 7. August 2019 sind ausgenommen – bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Verträge vor August 2018.

Vorübergehende Vermietung

Vorübergehende Vermietung wird häufig genutzt, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Im Normalfall lässt sich die Miete aber auch dann senken. Gerne prüfen wir für Sie, ob das auch bei Ihnen der Fall ist.

Schutz der Bestandsmieten

Zahlten die Vormieter bereits vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse (also vor dem 7. August 2019) eine zu hohe Miete, so kann die Miete nur auf dieses Niveau herabgesetzt werden.

Zusätzlich zu diesen bundesweiten Regelungen hat Bayern keine weiteren Ausnahmen festgelegt. Auch wenn eine der Ausnahmen auf Sie zutrifft, empfehlen wir trotzdem eine Prüfung. In München gilt zudem eine abgesenkte Kappungsgrenze: Vermieter dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöhen. In vielen Fällen sind Sie also aufgrund von unrechtmäßigen Erhöhungen trotzdem zu einer Senkung berechtigt.

Wie nutze ich die Mietpreisbremse in München?

Am einfachsten setzen Sie die Mietpreisbremse mit CONNY durch – ganz ohne Papierkram und ohne Kostenrisiko. So gehen Sie vor:

  1. Miete prüfen

    Prüfen Sie auf unserer Website in wenigen Minuten kostenlos und unverbindlich, ob Ihre Münchner Miete zu hoch ist.

  2. Ergebnis erhalten

    Sie erfahren direkt, ob und um wie viel Sie Ihre Miete senken können.

  3. CONNY beauftragen

    Ist eine Mietsenkung möglich, beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung. Wir bezahlen einen Partneranwalt und übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrem Vermieter.

  4. Miete senken & Geld zurückholen

    Wir setzen Ihren Anspruch durch. Kosten entstehen Ihnen nur dann, wenn wir für Sie erfolgreich sind.

So setzen Sie Ihr Recht mit CONNY durch

CONNY ist das führende Verbraucherrechtsportal und setzt sich für Mieterrechte ein. Wir treten immer freundlich und professionell auf und sind um eine gütliche Einigung mit Ihrem Vermieter bemüht. Klappt das nicht, gehen wir für Sie auch vor Gericht – und übernehmen alle Anwalts- und Gerichtskosten.

Bereits tausende Mieter:innen setzen mit CONNY die Mietpreisbremse durch. Pro Monat ist mit einem durchschnittlichen Sparpotenzial von 200 Euro zu rechnen.

Ziehen Sie jetzt die Mietpreisbremse mit CONNY – sicher und ohne Kostenrisiko.*

In wenigen Minuten sehen, ob Ihre Münchner Miete über der gesetzlichen Grenze liegt.

*Vollständige Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten. Kosten entstehen nur im Erfolgsfall.

Ohne Erfolg, ohne KostenKostenlose 2-Min-Mietprüfung.
Miete prüfen