Mietpreisbremse in Hamburg

Mietpreisbremse in Hamburg: Das sollten Mieter wissen.

Wohnen in Hamburg ist teuer – und für die meisten liegt die Miete höher als eigentlich erlaubt. Wer mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlt, kann die Mietpreisbremse ziehen und die Miete senken.

6 Min. Lesezeit Mietpreisbremse Hamburg
In Hamburg gilt die Mietpreisbremse flächendeckend bis Ende 2029. Zu viel gezahlte Miete können Sie zurückfordern.
Kurz gesagt
  • Die Mietpreisbremse gilt flächendeckend im gesamten Stadtgebiet von Hamburg.
  • In Hamburg gilt sie für alle Mietverträge, die ab dem 11. Juli 2018 abgeschlossen wurden.
  • Liegt die Nettokaltmiete mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können Sie die Mietpreisbremse ziehen.
  • Die aktuelle Verordnung wurde verlängert und gilt bis zum 31. Dezember 2029.
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Gilt die Mietpreisbremse in Hamburg?

Ja. Die Mietpreisbremse gilt im gesamten Stadtgebiet von Hamburg.

Da Hamburg ein Stadtstaat ist, greift die Mietpreisbremse flächendeckend – eine Liste einzelner Gemeinden wie in den Flächenländern gibt es nicht. Rechtsgrundlage ist das bundesweit seit 2015 geltende Gesetz, das Hamburg mit der Mieterschutzverordnung (Mietpreisbegrenzungsverordnung) umsetzt. Die aktuelle Fassung trat am 1. Januar 2026 in Kraft, nachdem der Bund die Rechtsgrundlage bis zum 31. Dezember 2029 verlängert hat. Sie schließt unmittelbar an die vorherige Verordnung an und gilt weiterhin für das gesamte Stadtgebiet. (Quelle: hamburg.de)

Wie die Mietpreisbremse nach Hamburg kam

Auch in Hamburg musste die Mietpreisbremse mehrere Hürden nehmen, bevor sie rechtssicher griff. Ein Überblick über die wichtigsten Meilensteine:

  • 1. Juli 2015Hamburg führt die Mietpreisbremse flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet ein. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Juni 2018Das Landgericht Hamburg erklärt die Verordnung von 2015 für unwirksam, weil der Senat – wie mehrere andere Bundesländer – versäumt hatte, bei Einführung eine Begründung zu veröffentlichen (Formfehler nach § 556d BGB).
  • 3. Juli 2018Der Senat erlässt eine neue Mietpreisbegrenzungsverordnung und veröffentlicht am 10. Juli 2018 die Begründung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt.
  • 11. Juli 2018Mit der ordnungsgemäß begründeten Neufassung erhalten alle Hamburger Mieter wieder Rechtssicherheit. Die Mietpreisbremse gilt für neue Mietverträge ab diesem Datum – weiterhin flächendeckend im gesamten Stadtgebiet.
  • 1. April 2020Der Bund verschärft das Gesetz: Seitdem kann zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend zurückgefordert werden.
  • 17. Juli 2025Der Bund verlängert die Rechtsgrundlage der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) bis zum 31. Dezember 2029.
  • 1. Januar 2026Hamburg erlässt die Mietpreisbegrenzungsverordnung neu. Sie gilt weiterhin flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet bis zum 31. Dezember 2029.

Bis wann gilt die Mietpreisbremse in Hamburg?

Gültig bis 31. Dezember 2029

Wenn Sie Ihren Hamburger Mietvertrag am oder nach dem 11. Juli 2018 unterschrieben haben, können Sie die Mietpreisbremse ziehen, sobald die Miete überhöht ist.

Wie gut funktioniert die Mietpreisbremse in Hamburg?

Nach dem anfänglichen Formfehler steht die Mietpreisbremse in Hamburg seit 2018 auf sicherem Boden. Sie wurde seitdem mehrfach verlängert, in ihrer Wirkung verschärft und reicht nun bis Ende 2029. Für Hamburger Mieter bedeutet das langfristige Rechtssicherheit: Wer mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlt, kann seine Miete senken und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

Trotzdem versuchen manche Vermieter, die Mietpreisbremse mit Tricks zu umgehen. Gleichzeitig kennen viele Hamburger Mieter ihre Rechte gar nicht. Umso wichtiger ist es, aktiv zu werden – es gibt viele gute Gründe, die Mietpreisbremse zu ziehen. Je mehr Haushalte ihr Recht durchsetzen, desto langsamer steigt der Hamburger Mietenspiegel und damit die Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Wann gilt die Mietpreisbremse nicht?

Es gibt bundesweite Ausnahmen, in denen die Mietpreisbremse nicht gezogen werden kann. Sie gelten auch für Mietverhältnisse in Hamburg:

Erstvermietung

Das Gesetz gilt nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden.

Umfassende Modernisierung

Für umfassend modernisierte Wohnungen gilt die Mietpreisbremse nicht.

Ältere Mietverhältnisse

Verträge, die vor dem 11. Juli 2018 geschlossen wurden, sind ausgenommen.

Befristete Vermietung

Befristete Vermietung wird oft genutzt, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Meist lässt sich die Miete aber trotzdem senken. Gerne prüfen wir für Sie, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

Bestandsschutz der Vormiete

Zahlten bereits die Vormieter eine überhöhte Miete, bevor die Mietpreisbremse in Kraft trat (also vor dem 11. Juli 2018), kann die Miete nur auf dieses Niveau gesenkt werden.

Über diese bundesweiten Regeln hinaus gibt es in Hamburg keine weiteren Ausnahmen. Auch wenn eine der Ausnahmen auf Sie zutrifft, empfehlen wir eine Prüfung. In Hamburg gilt zudem eine abgesenkte Kappungsgrenze: Vermieter dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent erhöhen. In vielen Fällen steht Ihnen daher wegen unzulässiger Mieterhöhungen trotzdem eine Senkung zu.

Wie ziehe ich die Mietpreisbremse in Hamburg?

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