Barrierefreiheit & KI

Barrierefreiheit und Transparenz zum Einsatz von KI

Digitale Teilhabe ist uns wichtig. Auf dieser Seite erklären wir in einfacher Sprache, was CONNY macht, wie barrierefrei unsere Website ist und wie wir Künstliche Intelligenz einsetzen.

Infos in einfacher Sprache

Wer wir sind

Wir heißen CONNY. Unsere Website ist conny.de. Wir sind eine Firma in Berlin, in Deutschland. Sie erreichen uns per E-Mail: info@conny.de.

Was wir machen

Viele Menschen zahlen zu viel Miete. Es gibt ein Gesetz dagegen. Das Gesetz heißt Mietpreisbremse. Wir helfen Ihnen, dieses Recht zu nutzen. So zahlen Sie weniger Miete.

So geht es

  • Sie geben Ihre Daten zur Wohnung und zur Miete bei uns ein.
  • Wir prüfen, ob Ihre Miete zu hoch ist.
  • Wir schreiben Ihren Vermieter an.
  • Wenn es nötig ist, gehen wir für Sie vor Gericht.
  • Sie zahlen nur etwas, wenn wir Erfolg haben.

Ihre Vorteile

  • Die Prüfung ist kostenlos.
  • Sie haben kein Kostenrisiko. Ohne Erfolg zahlen Sie nichts.
  • Sie müssen nicht selbst mit dem Vermieter streiten.
  • Alles geht einfach online.

Ihre Rechte

  • Sie entscheiden selbst, ob Sie mit uns arbeiten.
  • Sie dürfen uns jederzeit Fragen stellen.
  • Wir erklären Ihnen alles so einfach wie möglich.

Erklärung zur Barrierefreiheit

CONNY ist bemüht, die eigene Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die Richtlinie (EU) 2016/2102. Als Maßstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Stand der Umsetzung

Diese Website ist teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar. Wir überarbeiten unsere Seiten schrittweise und bauen bestehende Barrieren kontinuierlich ab.

Was bereits gut zugänglich ist

Auf unseren Seiten achten wir zunehmend auf folgende Punkte:

  • eine klare, semantische Struktur mit sinnvoller Überschriften-Hierarchie,
  • Bedienbarkeit der zentralen Funktionen per Tastatur,
  • ausreichende Farbkontraste im aktuellen Seitendesign,
  • eine responsive Darstellung, die auch bei starker Vergrößerung (Zoom) nutzbar bleibt,
  • verständliche Sprache und, wo sinnvoll, Erklärungen in einfacher Sprache.

Was noch nicht vollständig barrierefrei ist

An folgenden Stellen bestehen derzeit noch Einschränkungen:

  • Nicht alle Bilder und Grafiken haben bereits aussagekräftige Alternativtexte.
  • Einzelne Farbkontraste erreichen noch nicht durchgängig die geforderten Werte.
  • Tastaturbedienung und sichtbare Fokusführung sind noch nicht auf allen Seiten vollständig.
  • Ein Sprunglink zum Inhalt (Skip-Link) ist noch nicht auf allen Seiten vorhanden.
  • Einzelne Formulare sind noch nicht eindeutig beschriftet oder geben Fehlermeldungen nicht barrierefrei aus.
  • Eingebundene PDF-Dokumente sind teilweise noch nicht barrierefrei aufbereitet.
  • Bei einzelnen Videos fehlen noch Untertitel.
  • Auf einzelnen älteren Seiten kommen noch doppelte Element-IDs, uneinheitliche ARIA-Attribute oder eine nicht optimale Überschriften-Reihenfolge vor.

Woran wir arbeiten

Wir verbessern die Zugänglichkeit fortlaufend. Konkret heißt das:

  • schrittweise Überarbeitung aller Seitenvorlagen (Alternativtexte, Kontraste, Fokus, Skip-Links, Formular-Beschriftungen),
  • regelmäßige Prüfung mit anerkannten Werkzeugen und ergänzenden manuellen Tests,
  • das Ziel, durchgängig die Konformitätsstufe WCAG 2.1 AA zu erreichen.

Ihre Rückmeldungen helfen uns dabei sehr und fließen direkt in die Verbesserung ein.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch CONNY nach den Vorgaben der WCAG 2.1 und der BITV 2.0. Die letzte Überprüfung erfolgte am 14. August 2026. Die Erklärung ist dauerhaft über den Link im Footer unserer Website erreichbar.

Feedback und Schlichtung

Barrieren melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie eine Information in einem zugänglichen Format? Bitte melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen weiter und bemühen uns, die Barriere abzubauen.

Kontakt für Barrierefreiheit

E-Mail: info@conny.de

Bitte beschreiben Sie kurz, wo das Problem auftritt (Seite und, wenn möglich, das verwendete Gerät oder der Browser).

Schlichtungsstelle

Wenn Sie uns auf eine Barriere hingewiesen haben und innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier bis sechs Wochen) aus Ihrer Sicht keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Sie unterstützt dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Transparenz zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Wir setzen digitale und teils KI-gestützte Verfahren ein, um Ihnen schnell und einfach zu Ihrem Recht zu verhelfen. Im Sinne der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) erklären wir offen, wo und wie das geschieht.

Der rechtliche Rahmen: der EU AI Act

Mit der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, kurz „AI Act") hat die Europäische Union den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt schrittweise. Der AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz und teilt KI-Systeme in vier Klassen ein:

  • Unannehmbares Risiko: verboten, etwa Social Scoring.
  • Hohes Risiko: strenge Pflichten, etwa bei KI in der Personalauswahl oder Kreditvergabe.
  • Begrenztes Risiko: vor allem Transparenzpflichten.
  • Minimales Risiko: keine besonderen Vorgaben.

Wichtige Fristen: Seit Februar 2025 gelten das Verbot bestimmter Praktiken sowie die Pflicht, für eine ausreichende KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu sorgen. Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen in bestimmten Fällen klar kennzeichnen, wenn man mit einem KI-System interagiert oder Inhalte mithilfe von KI erstellt wurden.

Einen laufend aktualisierten Überblick zum AI Act mit dem vollständigen Verordnungstext bietet die unabhängige Informationsseite artificialintelligenceact.eu.

Wie CONNY KI einsetzt

  • Erste Einschätzung: Unsere selbst entwickelte Software prüft anhand Ihrer Angaben automatisiert, ob Ihre Miete möglicherweise zu hoch ist und wie die Erfolgsaussichten stehen.
  • Effizientere Abläufe: Wiederkehrende Schritte werden unterstützt und beschleunigt, damit die Bearbeitung Minuten statt Stunden dauert.

Diese unterstützenden Funktionen dienen Ihrer schnellen Orientierung und fallen nach unserer Einschätzung in den Bereich mit begrenztem bis minimalem Risiko. Sie treffen keine verbindlichen rechtlichen Entscheidungen.

Unsere Grundsätze

  • Der Mensch entscheidet: Rechtlich relevante Entscheidungen treffen und verantworten qualifizierte Mitarbeiter:innen bzw. unsere Partneranwält:innen. Es gibt keine allein automatisiert getroffene Entscheidung mit rechtlicher Wirkung ohne menschliche Kontrolle.
  • Transparenz: Wo Sie unmittelbar mit einem KI-System interagieren, kennzeichnen wir das.
  • KI-Kompetenz: Wir sorgen dafür, dass unsere Mitarbeitenden den verantwortungsvollen Umgang mit KI beherrschen.
  • Datenschutz: Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten unverändert unsere Datenschutzhinweise.