Lesen Sie hier, was Stiftung Warentest, Finanztip und die Medien über uns sagen

Zahlreiche Test-Portale und Ratgeber-Webseiten berichten über die Mietpreisbremse und wie man sie anwenden kann. Oft wird auf den Service von CONNY verwiesen, mit dem man bequem und ohne Kostenrisiko die Mietpreisbremse ziehen kann. Lesen Sie hier warum diese Portale CONNY empehlen und was darüber hinaus weitere Medien über uns berichten.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Darüber hinaus gelten nur notwendige vorbereitende Tätigkeiten für die genannten Arbeiten, als Schönheitsreparaturen. Müssen Sie beispielsweise eine Wand streichen, gehört auch das Füllen von vorhandenen Bohrlöchern dazu. Erst dann gilt die Tätigkeit als ordnungsgemäß, auch wenn das Bohrlöcher Füllen nicht explizit im Gesetz steht. Weitere Instandhaltungsarbeiten, wie der Außenanstrich von Fenstern, Abschleifen von Parkettböden oder das Verlegen von Fliesen sind keine Schönheitsreparaturen. Die Instandsetzung von Türschlössern, Lichtschaltern oder Installationsleitungen zählen genauso wenig zu den Schönheitsreparaturen, wie die Beseitigung von unverschuldeten Abnutzungserscheinungen. Solche Reparaturarbeiten hat der Vermieter durchzuführen. Schäden, die während der Mietzeit auftreten, stellen möglicherweise einen Mietmangel dar, der zu einer Mietminderung führen kann.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Darüber hinaus gelten nur notwendige vorbereitende Tätigkeiten für die genannten Arbeiten, als Schönheitsreparaturen. Müssen Sie beispielsweise eine Wand streichen, gehört auch das Füllen von vorhandenen Bohrlöchern dazu. Erst dann gilt die Tätigkeit als ordnungsgemäß, auch wenn das Bohrlöcher Füllen nicht explizit im Gesetz steht. Weitere Instandhaltungsarbeiten, wie der Außenanstrich von Fenstern, Abschleifen von Parkettböden oder das Verlegen von Fliesen sind keine Schönheitsreparaturen. Die Instandsetzung von Türschlössern, Lichtschaltern oder Installationsleitungen zählen genauso wenig zu den Schönheitsreparaturen, wie die Beseitigung von unverschuldeten Abnutzungserscheinungen. Solche Reparaturarbeiten hat der Vermieter durchzuführen. Schäden, die während der Mietzeit auftreten, stellen möglicherweise einen Mietmangel dar, der zu einer Mietminderung führen kann.

sfkds

Mietpreisbremse: Wie Sie sich gegen zu hohe Mieten wehren

Zuletzt aktualisiert am 01. September 2020

Stiftung Warentest berichtet in diesem Artikel über die Mietpreisbremse und wie sie funktioniert. Es wird eine Schritt-Schritt-für-Anleitung zum selber Durchsetzen der Mietpreisbremse inklusive einer Übersicht über die anfallenden Kosten aufgezeigt. Darüber hinaus wird CONNY als Rechtsdienstleister empfohlen:

"Die Miet­preisbremse funk­tioniert – und zwar seit April 2020 noch besser. Mieter müssen nicht mehr sofort an den Vermieter schreiben, um die Erstattung über­höhter Miete fordern zu können. (...) Rechts­dienst­leister wie Conny.legal helfen beim Bremsen. Wie, zeigt unser Special. "

Mietpreisbremse: So viel darf ein Vermieter bei der Neuvermietung verlangen

Zuletzt aktualisiert am 13. August 2020

Das Verbraucherportal Finanztip hat CONNY (vormals wenigermiete.de) ausführlich getestet und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

"Finanztip hat sich das Portal näher angesehen: Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) untersucht und uns das genaue Verfahren schriftlich erläutern lassen. Wir halten den Preis für fair, die Kostenstruktur ist transparent und die AGB sind verbraucherfreundlich."

CONNY: Mietpreisbremse per Inkasso durchsetzen

Zuletzt aktualisiert am 03. September 2020

Wenigermiete.de ist jetzt CONNY. Stiftung Warentest hat unsere Namensänderung zum Anlass genommen und unsere Service-Angebote erneut getestet. Das Ergebnis lesen Sie hier:

"Klingt gut: Das Online-Portal Conny bietet seinen Kunden an, für sie beim Vermieter auf die Miet­preisbremse zu treten – ohne Kostenrisiko. Die Kunden zahlen nur, wenn es klappt. "

Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Damit Mieter*innen nicht ständig und unerwartet unbeschränkten Mietsteigerungen entgegensehen, ist es dem*der Vermieter*in nur unter Einhaltung gesetzlicher Regularien erlaubt, Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen vorzunehmen. Neben vertraglich festgelegten Steigerungsmöglichkeiten, wie der Staffel- und Indexmiete, kann der*die Vermieter*in die Miete in laufenden Mietverhältnissen lediglich durch die Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete begründen, § 558 BGB. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Mieterhöhung wegen Modernisierung vorzunehmen.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Darüber hinaus gelten nur notwendige vorbereitende Tätigkeiten für die genannten Arbeiten, als Schönheitsreparaturen. Müssen Sie beispielsweise eine Wand streichen, gehört auch das Füllen von vorhandenen Bohrlöchern dazu. Erst dann gilt die Tätigkeit als ordnungsgemäß, auch wenn das Bohrlöcher Füllen nicht explizit im Gesetz steht. Weitere Instandhaltungsarbeiten, wie der Außenanstrich von Fenstern, Abschleifen von Parkettböden oder das Verlegen von Fliesen sind keine Schönheitsreparaturen. Die Instandsetzung von Türschlössern, Lichtschaltern oder Installationsleitungen zählen genauso wenig zu den Schönheitsreparaturen, wie die Beseitigung von unverschuldeten Abnutzungserscheinungen. Solche Reparaturarbeiten hat der Vermieter durchzuführen. Schäden, die während der Mietzeit auftreten, stellen möglicherweise einen Mietmangel dar, der zu einer Mietminderung führen kann.

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Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Damit Mieter*innen nicht ständig und unerwartet unbeschränkten Mietsteigerungen entgegensehen, ist es dem*der Vermieter*in nur unter Einhaltung gesetzlicher Regularien erlaubt, Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen vorzunehmen. Neben vertraglich festgelegten Steigerungsmöglichkeiten, wie der Staffel- und Indexmiete, kann der*die Vermieter*in die Miete in laufenden Mietverhältnissen lediglich durch die Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete begründen, § 558 BGB. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Mieterhöhung wegen Modernisierung vorzunehmen.

Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Damit Mieter*innen nicht ständig und unerwartet unbeschränkten Mietsteigerungen entgegensehen, ist es dem*der Vermieter*in nur unter Einhaltung gesetzlicher Regularien erlaubt, Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen vorzunehmen. Neben vertraglich festgelegten Steigerungsmöglichkeiten, wie der Staffel- und Indexmiete, kann der*die Vermieter*in die Miete in laufenden Mietverhältnissen lediglich durch die Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete begründen, § 558 BGB. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Mieterhöhung wegen Modernisierung vorzunehmen.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Darüber hinaus gelten nur notwendige vorbereitende Tätigkeiten für die genannten Arbeiten, als Schönheitsreparaturen. Müssen Sie beispielsweise eine Wand streichen, gehört auch das Füllen von vorhandenen Bohrlöchern dazu. Erst dann gilt die Tätigkeit als ordnungsgemäß, auch wenn das Bohrlöcher Füllen nicht explizit im Gesetz steht. Weitere Instandhaltungsarbeiten, wie der Außenanstrich von Fenstern, Abschleifen von Parkettböden oder das Verlegen von Fliesen sind keine Schönheitsreparaturen. Die Instandsetzung von Türschlössern, Lichtschaltern oder Installationsleitungen zählen genauso wenig zu den Schönheitsreparaturen, wie die Beseitigung von unverschuldeten Abnutzungserscheinungen. Solche Reparaturarbeiten hat der Vermieter durchzuführen. Schäden, die während der Mietzeit auftreten, stellen möglicherweise einen Mietmangel dar, der zu einer Mietminderung führen kann.

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Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Damit Mieter*innen nicht ständig und unerwartet unbeschränkten Mietsteigerungen entgegensehen, ist es dem*der Vermieter*in nur unter Einhaltung gesetzlicher Regularien erlaubt, Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen vorzunehmen. Neben vertraglich festgelegten Steigerungsmöglichkeiten, wie der Staffel- und Indexmiete, kann der*die Vermieter*in die Miete in laufenden Mietverhältnissen lediglich durch die Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete begründen, § 558 BGB. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Mieterhöhung wegen Modernisierung vorzunehmen.

Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Damit Mieter*innen nicht ständig und unerwartet unbeschränkten Mietsteigerungen entgegensehen, ist es dem*der Vermieter*in nur unter Einhaltung gesetzlicher Regularien erlaubt, Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen vorzunehmen. Neben vertraglich festgelegten Steigerungsmöglichkeiten, wie der Staffel- und Indexmiete, kann der*die Vermieter*in die Miete in laufenden Mietverhältnissen lediglich durch die Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete begründen, § 558 BGB. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Mieterhöhung wegen Modernisierung vorzunehmen.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Darüber hinaus gelten nur notwendige vorbereitende Tätigkeiten für die genannten Arbeiten, als Schönheitsreparaturen. Müssen Sie beispielsweise eine Wand streichen, gehört auch das Füllen von vorhandenen Bohrlöchern dazu. Erst dann gilt die Tätigkeit als ordnungsgemäß, auch wenn das Bohrlöcher Füllen nicht explizit im Gesetz steht. Weitere Instandhaltungsarbeiten, wie der Außenanstrich von Fenstern, Abschleifen von Parkettböden oder das Verlegen von Fliesen sind keine Schönheitsreparaturen. Die Instandsetzung von Türschlössern, Lichtschaltern oder Installationsleitungen zählen genauso wenig zu den Schönheitsreparaturen, wie die Beseitigung von unverschuldeten Abnutzungserscheinungen. Solche Reparaturarbeiten hat der Vermieter durchzuführen. Schäden, die während der Mietzeit auftreten, stellen möglicherweise einen Mietmangel dar, der zu einer Mietminderung führen kann.

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Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Damit Mieter*innen nicht ständig und unerwartet unbeschränkten Mietsteigerungen entgegensehen, ist es dem*der Vermieter*in nur unter Einhaltung gesetzlicher Regularien erlaubt, Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen vorzunehmen. Neben vertraglich festgelegten Steigerungsmöglichkeiten, wie der Staffel- und Indexmiete, kann der*die Vermieter*in die Miete in laufenden Mietverhältnissen lediglich durch die Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete begründen, § 558 BGB. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Mieterhöhung wegen Modernisierung vorzunehmen.

Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Damit Mieter*innen nicht ständig und unerwartet unbeschränkten Mietsteigerungen entgegensehen, ist es dem*der Vermieter*in nur unter Einhaltung gesetzlicher Regularien erlaubt, Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen vorzunehmen. Neben vertraglich festgelegten Steigerungsmöglichkeiten, wie der Staffel- und Indexmiete, kann der*die Vermieter*in die Miete in laufenden Mietverhältnissen lediglich durch die Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete begründen, § 558 BGB. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Mieterhöhung wegen Modernisierung vorzunehmen.