Mietpreisbremse in Leipzig

Mietpreisbremse in Leipzig: Das sollten Mieter wissen.

Leipzig wächst seit Jahren – und mit der Stadt steigen die Mieten. Viele Leipziger zahlen inzwischen mehr, als eigentlich erlaubt ist. Wer mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlt, kann die Mietpreisbremse ziehen und die Miete senken.

6 Min. Lesezeit Mietpreisbremse Leipzig
In Leipzig gilt die Mietpreisbremse bis 30. Juni 2027. Zu viel gezahlte Miete können Sie zurückfordern.
Kurz gesagt
  • Die Mietpreisbremse gilt im gesamten Stadtgebiet von Leipzig.
  • In Leipzig gilt sie für alle Mietverträge, die ab dem 13. Juli 2022 abgeschlossen wurden.
  • In Sachsen gilt sie nur in Leipzig und Dresden – aktuell bis zum 30. Juni 2027.
  • Liegt die Nettokaltmiete mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können Sie die Mietpreisbremse ziehen.
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Gilt die Mietpreisbremse in Leipzig?

Ja. Die Mietpreisbremse gilt im gesamten Stadtgebiet von Leipzig.

Rechtsgrundlage ist das bundesweit seit 2015 geltende Gesetz, das jedes Bundesland für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per eigener Verordnung erlassen muss. In Sachsen regelt das die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung. Sachsen hat die Mietpreisbremse vergleichsweise spät eingeführt – erst im Juli 2022, und nur für Leipzig und Dresden.

Die aktuelle Fassung trat am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2027. Damit schöpft Sachsen den Rahmen des Bundes, der eine Verlängerung bis Ende 2029 erlaubt, nicht aus. Ob es danach weitergeht, soll ein Gutachten zum sächsischen Wohnungsmarkt klären.

Wie die Mietpreisbremse nach Leipzig kam

In Sachsen hat es lange gedauert, bis die Mietpreisbremse kam. Ein Überblick über die wichtigsten Meilensteine:

  • Februar 2018Für Leipzig gilt eine abgesenkte Kappungsgrenze: Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur noch um höchstens 15 Prozent steigen. Eine Mietpreisbremse für neue Verträge gibt es noch nicht.
  • 2019Die sächsische Regierungskoalition aus CDU, Grünen und SPD vereinbart im Koalitionsvertrag, die Mietpreisbremse einzuführen.
  • 1. April 2020Der Bund verschärft das Gesetz: Seitdem kann zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend zurückgefordert werden.
  • Juni 2020Sachsen verlängert die abgesenkte Kappungsgrenze für Leipzig und Dresden bis zum 30. Juni 2025.
  • 31. Mai 2022Das sächsische Kabinett beschließt die Mietpreisbegrenzungsverordnung für Leipzig und Dresden.
  • 13. Juli 2022Die Mietpreisbremse tritt in Leipzig in Kraft. Sie gilt für alle neuen Mietverträge ab diesem Datum.
  • 10. Juni 2025Sachsen verlängert die abgesenkte Kappungsgrenze für Leipzig und Dresden um zwei Jahre bis zum 30. Juni 2027.
  • 17. Juli 2025Der Bund verlängert die Rechtsgrundlage der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) bis zum 31. Dezember 2029.
  • 2. Dezember 2025Das Kabinett beschließt die Verlängerung der Mietpreisbremse für Leipzig und Dresden – allerdings nur um eineinhalb Jahre statt bis Ende 2029.
  • 1. Januar 2026Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung tritt ohne Unterbrechung in Kraft. Leipzig bleibt erfasst, die Verordnung läuft bis zum 30. Juni 2027.

Bis wann gilt die Mietpreisbremse in Leipzig?

Gültig bis 30. Juni 2027

Wenn Sie Ihren Leipziger Mietvertrag am oder nach dem 13. Juli 2022 unterschrieben haben, können Sie die Mietpreisbremse ziehen, sobald die Miete überhöht ist. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses: Ihr Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Verordnung später ausläuft.

Wie gut funktioniert die Mietpreisbremse in Leipzig?

Die Mietpreisbremse ist in Leipzig noch vergleichsweise jung, wurde aber ohne Unterbrechung verlängert. Für Leipziger Mieter bedeutet das: Wer mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlt, kann seine Miete senken und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

Trotzdem versuchen manche Vermieter, die Mietpreisbremse mit Tricks zu umgehen. Gleichzeitig kennen viele Leipziger Mieter ihre Rechte gar nicht – gerade weil die Regel hier erst seit 2022 gilt. Umso wichtiger ist es, aktiv zu werden – es gibt viele gute Gründe, die Mietpreisbremse zu ziehen. Je mehr Haushalte ihr Recht durchsetzen, desto langsamer steigt der Leipziger Mietspiegel und damit die Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Nicht zu lange warten

Die sächsische Verordnung ist kürzer befristet als in vielen anderen Bundesländern. Bestehende Ansprüche bleiben zwar erhalten – rückwirkend erhalten Sie zu viel gezahlte Miete aber nur, wenn Sie innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn aktiv werden. Je früher Sie prüfen, desto mehr holen Sie zurück.

Wann gilt die Mietpreisbremse nicht?

Es gibt bundesweite Ausnahmen, in denen die Mietpreisbremse nicht gezogen werden kann. Sie gelten auch für Mietverhältnisse in Leipzig:

Erstvermietung

Das Gesetz gilt nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden.

Umfassende Modernisierung

Für umfassend modernisierte Wohnungen gilt die Mietpreisbremse nicht.

Ältere Mietverhältnisse

Verträge, die vor dem 13. Juli 2022 geschlossen wurden, sind ausgenommen – damals galt in Leipzig noch keine Mietpreisbremse.

Befristete Vermietung

Befristete Vermietung wird oft genutzt, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Meist lässt sich die Miete aber trotzdem senken. Gerne prüfen wir für Sie, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

Bestandsschutz der Vormiete

Zahlten bereits die Vormieter eine überhöhte Miete, bevor die Mietpreisbremse in Kraft trat (also vor dem 13. Juli 2022), kann die Miete nur auf dieses Niveau gesenkt werden.

Über diese bundesweiten Regeln hinaus hat Sachsen keine weiteren Ausnahmen festgelegt. Auch wenn eine der Ausnahmen auf Sie zutrifft, empfehlen wir eine Prüfung. In Leipzig gilt zudem eine abgesenkte Kappungsgrenze: Vermieter dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent erhöhen. In vielen Fällen steht Ihnen daher wegen unzulässiger Mieterhöhungen trotzdem eine Senkung zu.

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