Wo gilt die Mietpreisbremse?
Bundesweit können Mieter die Mietpreisbremse ziehen und ihre Miete senken. In dieser Übersicht erfahren Sie, in welchem Bundesland und für welche Mietverhältnisse die Mietpreisbremse aktuell gilt.
Die Mietpreisbremse:
Grundsätzlich soll die Mietpreisbremse in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Laut § 556d BGB trifft das zu, wenn die ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Mietpreisen gefährdet ist. Wo und für welche Gemeinden das konkret gilt, müssen die Bundesländer festlegen. Dazu wird eine gerichtlich anerkannte Verordnung erlassen, begründet und veröffentlicht. Die Mietpreisbremse gilt dann nur für Mietverhältnisse, die nach der Veröffentlichung der Verordnung neu geschlossen wurden.
Leider haben viele Bundesländer seit Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 zahlreiche Fehler beim Erlassen der Verordnung gemacht. Vielerorts wurden oder werden die Verordnungen daher neu erlassen. Deshalb ist die Mietpreisbremse in manchen Orten nicht durchzusetzen oder war zeitweise nicht gerichtlich durchsetzbar.