Schönheitsreparaturen - Nicht immer zulässig!
Oft verlangen Vermieter von ihren Mietern, dass sie beim Auszug renovieren oder streichen müssen. Doch oftmals sind Schönheitsreparaturklauseln in Ihrem Mietvertrag unwirksam. Lassen Sie Forderungen von CONNY-Partneranwälten abwehren!
"Ein paar Wochen
später habe ich den
Rest meiner Kaution
von meiner ehemaligen
Vermieterin überwiesen
bekommen."

Auch weiterhin setzen unsere Experten wie gewohnt Ihre Rechte als Mieter durch – nun als Teil von CONNY, der neuen Plattform für Verbraucherschutz. Der Service bleibt für Sie der gleiche.
Hervorragende Bewertung in Sachen Rechtsschutz!
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Neuigkeiten zu Schönheitsreparaturen
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Die CONNY-Services im Überblick
Mietrecht
CONNY hilft Ihnen bei vielen Themen rund um Ihre Miete. Beispielsweise mit einer Mietsenkung, der Abwehr einer Mieterhöhung oder hilft Ihnen mit dem Mieterschutz bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter.
Arbeitsrecht
Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, setzt sich CONNY für Ihre Abfindung ein. Mit der Finanzierungszusage können Sie sich auch bereits jetzt gegen zukünftige Arbeitsrechtsfälle absichern.
Internet
Nur für das zahlen, was auch ankommt – das ist fair. Gemäß EU-Recht haben Sie Anspruch auf Vertragserfüllung. CONNY hilft Ihnen, Ihre Internetkosten zu senken oder Ihren DSL Vertrag vorzeitig aufzulösen.