Mietpreisbremse in Frankfurt

Mietpreisbremse in Frankfurt: Das sollten Mieter wissen.

Frankfurt gehört zu den teuersten Mietmärkten Deutschlands – und viele Frankfurter zahlen mehr, als eigentlich erlaubt ist. Wer mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlt, kann die Mietpreisbremse ziehen und die Miete senken.

7 Min. Lesezeit Mietpreisbremse Frankfurt
In Frankfurt gilt die Mietpreisbremse im gesamten Stadtgebiet. Zu viel gezahlte Miete können Sie zurückfordern.
Kurz gesagt
  • Die Mietpreisbremse gilt im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main.
  • In Frankfurt gilt sie für alle Mietverträge, die ab dem 28. Juni 2019 abgeschlossen wurden.
  • Die aktuelle hessische Verordnung läuft bis zum 25. November 2026 – eine Neufassung für 71 Kommunen ist in Vorbereitung, Frankfurt soll erfasst bleiben.
  • Liegt die Nettokaltmiete mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können Sie die Mietpreisbremse ziehen.
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Gilt die Mietpreisbremse in Frankfurt?

Ja. Die Mietpreisbremse gilt im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main.

Rechtsgrundlage ist das bundesweit seit 2015 geltende Gesetz, das jedes Bundesland für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per eigener Verordnung erlassen muss. In Hessen regelt das die Mieterschutzverordnung. Sie gilt seit 26. November 2020 in 49 Städten und Gemeinden, darunter Frankfurt, und wurde im November 2025 um ein Jahr bis zum 25. November 2026 verlängert.

Da der Bund die Rechtsgrundlage bis zum 31. Dezember 2029 verlängert hat, bereitet das Land bereits die Anschlussregelung vor: Laut Entwurf vom September 2026 soll die Mietpreisbremse künftig in 71 statt 49 Kommunen gelten – Frankfurt bleibt dabei.

Wie die Mietpreisbremse nach Frankfurt kam

In Hessen musste die Mietpreisbremse mehrere Hürden nehmen – der Fall ging sogar bis zum Bundesgerichtshof. Ein Überblick über die wichtigsten Meilensteine:

  • 27. November 2015Hessen führt die Mietpreisbremse in 16 Städten und Gemeinden ein. Wegen des besonders angespannten Wohnungsmarkts ist Frankfurt darunter.
  • 27. März 2018Das Landgericht Frankfurt erklärt die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam, weil die Begründung der Verordnung nicht veröffentlicht wurde (Formfehler nach § 556d BGB).
  • 28. Juni 2019Eine neue, ordnungsgemäß begründete Verordnung tritt in Kraft. Seitdem haben Frankfurter Mieter wieder Rechtssicherheit – die Mietpreisbremse gilt für neue Mietverträge ab diesem Datum.
  • 17. Juli 2019Der Bundesgerichtshof bestätigt: Die hessische Verordnung von 2015 war unwirksam, eine fehlende Begründung lässt sich nicht nachträglich heilen. Das Urteil prägt seither die Rechtsprechung bundesweit.
  • 1. April 2020Der Bund verschärft das Gesetz: Seitdem kann zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend zurückgefordert werden.
  • 26. November 2020Die neue Mieterschutzverordnung bündelt Mietpreisbremse, abgesenkte Kappungsgrenze und verlängerte Kündigungssperrfrist in 49 hessischen Kommunen – Frankfurt bleibt dabei.
  • 17. Juli 2025Der Bund verlängert die Rechtsgrundlage der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) bis zum 31. Dezember 2029.
  • November 2025Hessen verlängert die Mieterschutzverordnung um ein Jahr bis zum 25. November 2026.
  • Juni 2026Das Amtsgericht Frankfurt hält diese Verlängerung in einem Urteil für unwirksam. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung der ersten Instanz – eine höchstrichterliche Klärung steht aus.
  • September 2026Das Land legt den Entwurf einer neuen Mieterschutzverordnung vor: Sie soll in 71 statt 49 Kommunen gelten. Frankfurt bleibt erfasst.

Bis wann gilt die Mietpreisbremse in Frankfurt?

Aktuell bis 25. November 2026 – Anschlussregelung geplant

Wenn Sie Ihren Frankfurter Mietvertrag am oder nach dem 28. Juni 2019 unterschrieben haben, können Sie die Mietpreisbremse ziehen, sobald die Miete überhöht ist. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses: Ihr Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn die Verordnung später ausläuft.

Wie gut funktioniert die Mietpreisbremse in Frankfurt?

Nach dem Formfehler von 2015 steht die Mietpreisbremse in Hessen seit 2019 grundsätzlich auf sicherem Boden. Für Frankfurter Mieter bedeutet das: Wer mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlt, kann seine Miete senken und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

Trotzdem versuchen manche Vermieter, die Mietpreisbremse mit Tricks zu umgehen. Gleichzeitig kennen viele Frankfurter Mieter ihre Rechte gar nicht. Umso wichtiger ist es, aktiv zu werden – es gibt viele gute Gründe, die Mietpreisbremse zu ziehen. Je mehr Haushalte ihr Recht durchsetzen, desto langsamer steigt der Frankfurter Mietspiegel und damit die Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Mietvertrag ab dem 26. November 2025 unterschrieben?

Für diese Verträge ist die Lage nach dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom Juni 2026 umstritten. Das Urteil bindet andere Gerichte nicht – wir prüfen Ihren Fall individuell und sagen Ihnen ehrlich, wie die Chancen stehen.

Wann gilt die Mietpreisbremse nicht?

Es gibt bundesweite Ausnahmen, in denen die Mietpreisbremse nicht gezogen werden kann. Sie gelten auch für Mietverhältnisse in Frankfurt:

Erstvermietung

Das Gesetz gilt nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden.

Umfassende Modernisierung

Für umfassend modernisierte Wohnungen gilt die Mietpreisbremse nicht.

Ältere Mietverhältnisse

Verträge, die vor dem 28. Juni 2019 geschlossen wurden, sind wegen der unwirksamen Verordnung von 2015 ausgenommen.

Befristete Vermietung

Befristete Vermietung wird oft genutzt, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Meist lässt sich die Miete aber trotzdem senken. Gerne prüfen wir für Sie, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

Bestandsschutz der Vormiete

Zahlten bereits die Vormieter eine überhöhte Miete, bevor die Mietpreisbremse in Kraft trat (also vor dem 28. Juni 2019), kann die Miete nur auf dieses Niveau gesenkt werden.

Über diese bundesweiten Regeln hinaus hat Hessen keine weiteren Ausnahmen festgelegt. Auch wenn eine der Ausnahmen auf Sie zutrifft, empfehlen wir eine Prüfung. In Frankfurt gilt zudem eine abgesenkte Kappungsgrenze: Vermieter dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent erhöhen. In vielen Fällen steht Ihnen daher wegen unzulässiger Mieterhöhungen trotzdem eine Senkung zu.

Wie ziehe ich die Mietpreisbremse in Frankfurt?

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