- Die Mietpreisbremse gilt in Berlin für Mietverträge, die seit dem 1. Juni 2015 unterschrieben wurden.
- Das Gesetz gilt in allen Berliner Bezirken – aktuell bis Ende 2029.
- Übersteigt die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 Prozent, können Sie die Mietpreisbremse ziehen.
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Jetzt Miete prüfenGilt die Mietpreisbremse in Berlin?
Ja – und zwar durchgehend seit 2015.
Anders als in vielen anderen Bundesländern gilt das Mietpreisbremsen-Gesetz in Berlin seit dem 1. Juni 2015 ohne Unterbrechung. Das Land hat die üblichen Formfehler bei der Erlassung vermieden und so die Rechte der Mieter:innen nachhaltig gestärkt. Seither hat die Mietpreisbremse in der Hauptstadt sämtlichen Klagen und Beschwerden standgehalten – und wurde zuletzt bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
Wie sich das Gesetz entwickelt hat
Ein Überblick über die wichtigsten Etappen der Berliner Mietpreisbremse:
- 28. April 2015Der Berliner Senat veröffentlicht die Mietenbegrenzungsverordnung (MietBegrV Bln) mit Begründung.
- 1. Juni 2015Die Mietpreisbremse tritt für Neuvermietungen in ganz Berlin in Kraft und ist ab sofort wirksam.
- 20. August 2019Das Bundesverfassungsgericht weist die Beschwerde einer Berliner Vermieterin ab und bestätigt: Die Mietpreisbremse ist verfassungskonform und verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
- 1. April 2020Der Bund verschärft das Gesetz: Bei Mietverhältnissen ab April 2020 kann zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend zurückgefordert werden.
- 19. Mai 2020Der Berliner Senat erlässt die begründete Mietenbegrenzungsverordnung neu, inklusive Verschärfung, und verlängert die Mietpreisbremse zunächst bis Ende Mai 2025.
- März 2025Der Senat richtet eine kostenfreie Mietpreisprüfstelle ein – eine offizielle Anlaufstelle für alle Berliner Mieter:innen bei Verdacht auf überhöhte Miete.
- 17. Juli 2025Der Bund verlängert die gesetzliche Grundlage der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) bis zum 31. Dezember 2029.
- 1. Januar 2026Die neue Berliner Mietenbegrenzungsverordnung tritt in Kraft. Ganz Berlin bleibt Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt – die Mietpreisbremse gilt lückenlos weiter bis Ende 2029.
Ab wann gilt das Gesetz?
Seit 1. Juni 2015 – gültig bis 31. Dezember 2029
Haben Sie seit dem 1. Juni 2015 einen Berliner Mietvertrag unterschrieben und zahlen mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können Sie Ihr Recht durchsetzen und die Mietpreisbremse ziehen.
Hat die Mietpreisbremse in Berlin Erfolg?
Ja. Die Mietpreisbremse hat schon vielen Berliner Mieter:innen zu einer spürbaren monatlichen Ersparnis verholfen. Wie erfolgreich CONNY dabei ist, zeigt unsere interaktive Karte.
Über 10.000 gesenkte Mieten
Auf der Karte sehen Sie, wo CONNY in Berlin bereits die Miete gesenkt hat – in mehr als 10.000 Fällen.
Trotzdem steigen die Mieten in Berlin weiter, und auch große Vermieterfirmen verlangen häufig überhöhte Quadratmeterpreise. Je öfter die Mietpreisbremse gezogen wird, desto stärker wirkt sie: So bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete auf einem bezahlbaren Niveau. Es gibt viele gute Gründe, die Mietpreisbremse zu ziehen – CONNY hilft Ihnen dabei, Ihr Recht einfach und bequem durchzusetzen.
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Sparpotenzial berechnenWann gilt die Mietpreisbremse nicht?
In einigen Fällen kann die Mietpreisbremse nicht gezogen werden. Diese Ausnahmen sind im bundesweiten Gesetz definiert und gelten auch für Berlin:
Schutz der Bestandsmieten
Zahlten die Vormieter bereits vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse (also vor dem 1. Juni 2015) eine zu hohe Miete, so kann die Miete nur auf dieses Niveau herabgesetzt werden.
Vorübergehende Vermietung
Vorübergehende Vermietung wird häufig genutzt, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Im Normalfall lässt sich die Miete aber auch dann senken. Gerne prüfen wir für Sie, ob das auch bei Ihnen der Fall ist.
Ältere Mietverhältnisse
Mietverträge, die vor dem 1. Juni 2015 unterschrieben wurden, sind ausgenommen.
Umfassende Modernisierung
Eine umfassende Modernisierung ist meist nur ein Vorwand, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dafür müsste die Wohnung echten Neubaustandard erreichen – ist das nicht der Fall, gilt die Bremse weiter.
Erstvermietung / Neubau
Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sind ausgenommen.
Berlin hat zusätzlich keine weiteren Ausnahmen festgelegt. Das Gesetz gilt daher auch für möblierte Wohnungen sowie für Verträge mit Staffelmieten und Indexmieten. Trifft eine der Ausnahmen auf Sie zu, empfehlen wir dennoch eine Prüfung: Viele Vermieter versuchen, die Mietpreisbremse zu umgehen, können die Ausnahmen aber oft nicht ausreichend nachweisen – eine umfassende Modernisierung muss der Vermieter etwa mit den genauen Sanierungskosten belegen.
Und selbst wenn eine Ausnahme greift, darf der Vermieter die Miete nicht beliebig erhöhen: In Berlin verhindert die Kappungsgrenze eine Erhöhung um mehr als 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Auch unrechtmäßige Mieterhöhungen können Sie also zu einer Mietsenkung berechtigen.
Wie ziehe ich die Mietpreisbremse in Berlin?
Am einfachsten setzen Sie die Mietpreisbremse mit CONNY durch – ganz ohne Papierkram und ohne Kostenrisiko. So gehen Sie vor:
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So setzen Sie Ihr Recht mit CONNY durch
CONNY setzt sich für Mieterrechte ein und hat schon in tausenden Fällen geholfen, die Mietpreisbremse zu ziehen. Wir treten freundlich und professionell auf und suchen zunächst die außergerichtliche Einigung mit dem Vermieter – klappt das nicht, ziehen unsere Partneranwälte für Sie vor Gericht und übernehmen alle Anwalts- und Gerichtskosten.
Bereits tausende Mieter:innen setzen mit CONNY die Mietpreisbremse durch. In Berlin ist pro Monat mit einer durchschnittlichen Ersparnis von rund 200 Euro zu rechnen.
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