Mietminderung erklärt

Mietminderung bei defektem Aufzug: Wie viel ist drin?

Fällt der Aufzug länger als ein paar Tage aus, dürfen Sie die Miete mindern. Gerichte haben je nach Stockwerk und Dauer bis zu 20 Prozent zugesprochen. Die Minderung gilt ab dem Tag, an dem Sie dem Vermieter den Ausfall gemeldet haben.

4 Min. LesezeitMietminderung & MietmängelDeutschland
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Kurz gesagt
  • Ein defekter Aufzug ist ein Mietmangel (§ 536 BGB), ob Sie ihn täglich nutzen oder nicht. Nur Wartung von wenigen Stunden oder Tagen müssen Sie hinnehmen.
  • Bis zu 20 Prozent haben Gerichte bei wochenlangem Ausfall zugesprochen. Je höher das Stockwerk, desto höher die Quote.
  • Erst melden, dann mindern. Ohne Mangelanzeige beim Vermieter gibt es keine Minderung (§ 536c BGB).
  • Zahlen Sie unter Vorbehalt, wenn Sie die Quote nicht sicher wissen. Eine zu hohe Minderung kann als Mietrückstand gewertet werden.

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Wann ist ein defekter Aufzug ein Mietmangel?

Der Aufzug gehört zur Mietsache wie die Haustür. Der Vermieter muss ihn in Betrieb halten, und zwar für alle Mieter im Haus, auch für die im ersten Stock (§ 535 Abs. 1 BGB). Steht er still, ist die Wohnung weniger wert, als der Mietvertrag verspricht. Das ist ein Mangel, und ein Mangel senkt die Miete von selbst, ohne dass Sie etwas beantragen müssen (§ 536 BGB).

Entscheidend sind zwei Dinge: die Ursache und die Dauer.

Wartung oder Prüfung von wenigen Stunden bis Tagen: kein Mangel. Der Vermieter ist dazu verpflichtet.
Defekt, Ersatzteilmangel, Umbau über Wochen: ein Mangel, der zur Minderung berechtigt.

Melden Sie den Ausfall schriftlich

Die Minderung beginnt an dem Tag, an dem der Vermieter von dem Ausfall weiß (§ 536c BGB). Eine E-Mail mit Datum reicht. Ohne diese Anzeige können Sie rückwirkend nichts verlangen.

Wie hoch darf die Minderung ausfallen?

Es gibt keine gesetzliche Tabelle. Die Quote richtet sich danach, wie stark Sie betroffen sind. Gerichte sehen drei Faktoren an:

  • Das Stockwerk: Wer im siebten Stock wohnt, ist stärker betroffen als jemand im zweiten.
  • Die Dauer: Ein Ausfall von Wochen wiegt schwerer als einer von Tagen.
  • Ihre Lage: Alter, Krankheit, ein Kinderwagen oder ein Rollstuhl erhöhen die Quote.

Beispiel: Der Aufzug fällt am 3. März aus, Sie melden es am selben Tag, repariert wird er am 2. April. Sie wohnen im fünften Stock und zahlen 900 Euro Kaltmiete.

Bei einer Quote von 10 Prozent mindern Sie die Märzmiete um 90 Euro. Für den April zahlen Sie wieder voll, denn ab der Reparatur ist der Mangel weg.

Die Spanne, die Gerichte zugesprochen haben, reicht von wenigen Prozent bei kurzen Ausfällen in unteren Etagen bis zu 20 Prozent bei langen Ausfällen in hohen Etagen. Mindern Sie lieber etwas zu niedrig als zu hoch: Behält der Vermieter am Ende Recht, fehlen zwei Monatsmieten schnell, und das kann eine Kündigung rechtfertigen.

Unter Vorbehalt zahlen

Wer unsicher ist, zahlt die volle Miete mit dem Zusatz „unter Vorbehalt der Rückforderung“ und holt sich den geminderten Betrag später zurück. So entsteht kein Rückstand.

So setzen Sie die Minderung durch

Vier Schritte, in dieser Reihenfolge:

  • 1. Anzeigen: Schreiben Sie dem Vermieter mit Datum, seit wann der Aufzug steht. Bitten Sie um Reparatur binnen einer Frist, etwa 14 Tage.
  • 2. Dokumentieren: Fotografieren Sie den Aushang oder das Gerät, notieren Sie jeden Tag des Ausfalls. Nachbarn als Zeugen helfen.
  • 3. Quote wählen: Orientieren Sie sich an Stockwerk und Dauer. Nennen Sie dem Vermieter die Quote und ab wann sie gilt.
  • 4. Mindern oder unter Vorbehalt zahlen: Kürzen Sie die Miete ab dem Monat der Anzeige, oder zahlen Sie voll unter Vorbehalt und fordern Sie später zurück.

Wie Sie die Quote rechnen, zeigt Mietminderung berechnen. Andere typische Mängel finden Sie unter Mietminderung bei Mängeln.

Häufige Fragen zum Aufzug

Darf ich mindern, obwohl ich die Treppe nehmen kann?

Ja. Der Aufzug ist Teil der Mietsache. Dass Sie die Treppe nutzen können, senkt höchstens die Quote, nicht den Anspruch.

Zählt der Ausfall während der Wartung?

Nein, solange die Wartung einige Stunden oder wenige Tage dauert. Zieht sie sich über Wochen hin, ist es ein Mangel.

Der Vermieter sagt, er könne nichts dafür. Gilt die Minderung trotzdem?

Ja. Für die Minderung spielt Verschulden keine Rolle. Sie zahlen für eine Wohnung mit Aufzug und bekommen eine ohne.

Kann ich die Miete rückwirkend mindern?

Nur ab dem Tag, an dem der Vermieter den Ausfall kannte. Deshalb sofort schriftlich melden.

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