Mietminderung erklärt

Mietminderung bei Lärm: Welcher Lärm zählt, und wie viel ist drin?

Lärm, der erst während der Mietzeit entsteht und die Wohnung spürbar entwertet, ist ein Mangel: Sie mindern ab Ihrer Meldung, Gerichte haben je nach Fall 5 bis 30 Prozent zugesprochen. Nicht mindern können Sie für Lärm, den Sie beim Einzug kannten, der am Ort üblich ist oder zum Zusammenleben gehört, etwa spielende Kinder und Kirchenglocken.

5 Min. LesezeitMietminderung & MietmängelDeutschland
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Kurz gesagt
  • Neuer Lärm ist ein Mangel, bekannter nicht: Wer an die Hauptstraße zieht, hat die Straße mitgemietet.
  • Der Vermieter muss gegen laute Nachbarn vorgehen. Tut er es nicht, mindern Sie bei ihm, nicht beim Nachbarn.
  • 5 bis 30 Prozent haben Gerichte zugesprochen; die Quote hängt von Uhrzeit, Dauer und betroffenen Räumen ab.
  • Ohne Lärmprotokoll keine Minderung: Datum, Uhrzeit, Art, Dauer. Zeugen helfen.

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Welcher Lärm ist ein Mietmangel?

Maßstab ist nicht Ihr Gehör, sondern das einer durchschnittlichen Person in dieser Lage. Gerichte ziehen Richtwerte heran, etwa die 55 Dezibel tagsüber in Wohngebieten, entscheiden aber nach dem Gesamtbild: Wann, wie oft, wie lange, in welchen Räumen. Ein Mangel liegt vor, wenn der Lärm neu ist oder deutlich zugenommen hat und die Wohnung dadurch spürbar weniger nutzbar ist.

Nachbarn, die regelmäßig nachts feiern oder streiten: der Vermieter muss abmahnen und notfalls kündigen
Gastronomie oder Gewerbe, das nach Ihrem Einzug einzieht oder länger öffnet
Haustechnik: klopfende Heizung, dröhnender Aufzug, Tiefgaragentor, Lüftungsanlage
Baustelle im Haus oder nebenan über das Ortsübliche hinaus, siehe Baulärm

Bei lauten Nachbarn ist Ihr Vertragspartner der Vermieter: Er schuldet Ihnen die ruhige Wohnung und hat gegen den störenden Mieter die Mittel, von der Abmahnung bis zur Kündigung. Solange er nichts tut, mindern Sie bei ihm.

Welchen Lärm müssen Sie hinnehmen?

  • Bekannt beim Einzug: Hauptstraße, Bahnlinie, Kneipe im Erdgeschoss, Schule gegenüber. Was Sie bei Vertragsschluss sehen oder hören konnten, gehört zur Wohnung.
  • Ortsüblich: Was in dieser Lage normal ist, in der Innenstadt mehr als am Stadtrand.
  • Sozialadäquat: spielende Kinder, Kinderwagen im Treppenhaus, Kirchen- und Moscheeglocken, gelegentliche Feiern bis 22 Uhr.
  • Einmalig oder kurz: eine Party, ein Umzug, ein Abend mit Musik begründen keine Minderung.

Kinderlärm ist kein Mangel, Dauerlärm schon

Der Bundesgerichtshof hat Kinderlärm ausdrücklich als hinzunehmen eingestuft. Ein Kindergarten, der nach Ihrem Einzug nebenan öffnet, ist deshalb kein Mangel. Ein Club, der nach Ihrem Einzug bis 4 Uhr beschallt, ist einer.

Wie viel Minderung ist möglich?

Gerichte entscheiden nach dem Einzelfall, und die Quoten unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Als Orientierung aus veröffentlichten Urteilen:

5 – 10 %
Störungen an einzelnen Tagen, tagsüber, ein Raum betroffen
10 – 20 %
regelmäßiger Lärm, auch abends, Schlafzimmer betroffen
20 – 30 %
Nachtlärm über Wochen, Schlaf regelmäßig gestört

Beispiel: Seit April hat die Bar im Erdgeschoss bis 3 Uhr geöffnet, Ihr Schlafzimmer liegt darüber. Sie haben es am 5. April gemeldet und führen seitdem Protokoll. Warmmiete 950 Euro.

Bei 20 Prozent mindern Sie 190 Euro im Monat, beginnend mit dem April, anteilig ab dem 5.

Unter Vorbehalt, wenn die Quote unsicher ist

Eine zu hohe Minderung wird zum Mietrückstand. Zahlen Sie voll „unter Vorbehalt der Rückforderung“ und holen Sie den Betrag zurück, sobald die Quote feststeht.

So führen Sie ein Lärmprotokoll

Das Protokoll ist Ihr wichtigstes Beweismittel. Es muss nicht die Lautstärke messen, es muss zeigen, wie oft und wie lange. Drei Zeilen pro Vorfall genügen:

So sieht ein Eintrag aus
DatumUhrzeitArt des LärmsFolge
12.04.202623:40 – 02:10Musik und Gäste, Bar im EGkein Schlaf, Fenster geschlossen
13.04.202600:15 – 01:30Gäste vor der Tür, GegröleKind wach
  • Melden Sie den Lärm sofort schriftlich dem Vermieter, mit Bitte um Abhilfe und einer Frist. Ab diesem Tag läuft die Minderung.
  • Zeugen: Nachbarn, Besuch. Eine Unterschrift unter dem Protokoll genügt.
  • Aufnahmen: Eine Tonaufnahme mit dem Handy zeigt die Art des Lärms; Dezibel-Apps sind grob, aber als Hinweis brauchbar.
  • Polizei oder Ordnungsamt bei nächtlicher Ruhestörung rufen: Der Einsatzbericht ist ein starker Beleg.

Häufige Fragen zur Mietminderung bei Lärm

Muss ich zuerst mit dem Nachbarn reden?

Es hilft, ist aber keine Voraussetzung. Rechtlich zählt die Meldung an den Vermieter; er muss für Ruhe sorgen.

Zählt Lärm, der nur am Wochenende auftritt?

Ja, wenn er regelmäßig ist und die Nachtruhe stört. Die Quote fällt niedriger aus als bei Lärm an jedem Tag.

Darf der Vermieter mir kündigen, weil ich mindere?

Nicht wegen einer berechtigten Minderung. Gefährlich wird nur eine deutlich zu hohe Minderung, die einen Rückstand von zwei Monatsmieten erreicht.

Wie lange kann ich mindern?

So lange der Lärm andauert. Endet er, zahlen Sie wieder voll. Für die Zeit vor Ihrer Meldung gibt es nichts zurück.

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