- Was leistet ein Mieterverein? Ein Mieterverein berät Sie zu allem, was Ihr Mietverhältnis betrifft: Mietvertrag, Mieterhöhung nach § 558 BGB, Nebenkostenabrechnung, Mängel und Mietminderung nach § 536 BGB, Kündigung und Kaution.
- Was kostet die Mitgliedschaft im Mieterverein? Der Jahresbeitrag liegt bei den meisten Mietervereinen zwischen 50 und 120 Euro.
- Wie lange ist die Wartezeit, und wo liegen die Grenzen? Die Beratung können Sie bei den meisten Vereinen ab dem Tag des Beitritts nutzen, auch für ein Problem, das schon besteht.
- Mieterverein oder Mietrechtsschutzversicherung: Was ist der Unterschied? Die Mietrechtsschutzversicherung berät nicht, sie zahlt.
- Wann lohnt sich ein Mieterverein? Ein Mieterverein lohnt sich, wenn ein Streit mit dem Vermieter absehbar ist oder Sie regelmäßig Fragen zu Ihrem Mietverhältnis haben: eine Mieterhöhung, die Sie nicht nachvollziehen können, eine Neben
- Welche Alternativen zum Mieterverein gibt es? Wer keine Mitgliedschaft will oder schnell Hilfe für einen laufenden Fall braucht, hat vier Wege:
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Was leistet ein Mieterverein?
Ein Mieterverein berät Sie zu allem, was Ihr Mietverhältnis betrifft: Mietvertrag, Mieterhöhung nach § 558 BGB, Nebenkostenabrechnung, Mängel und Mietminderung nach § 536 BGB, Kündigung und Kaution. Die Beratung übernehmen angestellte Juristen, in der Geschäftsstelle, am Telefon oder per E-Mail. Der Verein prüft Ihre Unterlagen, sagt Ihnen, ob eine Forderung des Vermieters rechtmäßig ist, und schreibt in Ihrem Namen an den Vermieter.
Die meisten Mietervereine gehören zum Deutschen Mieterbund. Viele bieten zusätzlich einen Rechtsschutz an, der die Kosten eines Prozesses vor dem Amtsgericht trägt, entweder im Beitrag enthalten oder gegen Aufpreis. Vor Gericht tritt der Verein nicht selbst auf. Dort vertritt Sie ein Rechtsanwalt; seine Kosten übernimmt der Rechtsschutz nach dessen Bedingungen.
Was kostet die Mitgliedschaft im Mieterverein?
Der Jahresbeitrag liegt bei den meisten Mietervereinen zwischen 50 und 120 Euro. Dazu kommt oft eine einmalige Aufnahmegebühr. Ist ein Rechtsschutz enthalten, zahlen Sie im Prozessfall in der Regel eine Selbstbeteiligung. Ihre Höhe steht in der Satzung oder in den Rechtsschutzbedingungen des Vereins.
Die Mitgliedschaft läuft meist mindestens ein Jahr, bei vielen Vereinen zwei Jahre. Sie verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Lesen Sie vor dem Beitritt die Satzung: Dort stehen Beitrag, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist.
Wie lange ist die Wartezeit, und wo liegen die Grenzen?
Die Beratung können Sie bei den meisten Vereinen ab dem Tag des Beitritts nutzen, auch für ein Problem, das schon besteht. Anders der Rechtsschutz: Er greift in der Regel erst nach einer Wartezeit von drei Monaten und nur für Streitigkeiten, die nach dem Beitritt entstanden sind. Wer mit einer Kündigung in der Hand beitritt, bekommt also Beratung, aber keine Kostendeckung für genau diesen Prozess.
Weitere Grenzen: Der Verein berät nur zum Mietrecht, nicht zu Arbeits-, Verkehrs- oder Vertragsrecht. Er ist örtlich organisiert; ziehen Sie in eine andere Stadt, brauchen Sie dort meist eine neue Mitgliedschaft. Und einen Beratungstermin müssen Sie in der Regel vorab vereinbaren.
Mieterverein oder Mietrechtsschutzversicherung: Was ist der Unterschied?
Die Mietrechtsschutzversicherung berät nicht, sie zahlt. Sie ist meist ein Baustein der privaten Rechtsschutzversicherung (Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz) und übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, wenn Sie als Mieter streiten. Auch hier gelten üblicherweise eine Wartezeit von drei Monaten und eine Selbstbeteiligung pro Fall. Den Anwalt wählen Sie selbst.
Der Mieterverein berät dagegen selbst und schreibt an den Vermieter, bevor es zum Prozess kommt. Viele Vereine verbinden beides: Beratung plus Prozessrechtsschutz. Haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsbaustein, brauchen Sie vom Verein vor allem die Beratung. Haben Sie keine, deckt der Vereinsrechtsschutz die häufigsten Mietstreitigkeiten ab, allerdings nur für das gemeldete Mietverhältnis.
Wann lohnt sich ein Mieterverein?
Ein Mieterverein lohnt sich, wenn ein Streit mit dem Vermieter absehbar ist oder Sie regelmäßig Fragen zu Ihrem Mietverhältnis haben: eine Mieterhöhung, die Sie nicht nachvollziehen können, eine Nebenkostenabrechnung mit Posten, die nicht umlagefähig sind, Schimmel, auf den der Vermieter nicht reagiert, oder eine Eigenbedarfskündigung. Schon die Prüfung einer einzigen Nebenkostenabrechnung kann mehr sparen, als der Jahresbeitrag kostet.
Weniger lohnt sich die Mitgliedschaft, wenn Sie nur eine einzelne Frage haben, Ihr Mietverhältnis seit Jahren ohne Konflikt läuft oder Sie Rechtsschutz sofort brauchen. Den gibt es wegen der Wartezeit nicht für den laufenden Fall. Treten Sie deshalb bei, bevor der Streit beginnt, nicht erst, wenn der Brief des Vermieters im Briefkasten liegt.
Welche Alternativen zum Mieterverein gibt es?
Wer keine Mitgliedschaft will oder schnell Hilfe für einen laufenden Fall braucht, hat vier Wege:
- Fachanwalt für Mietrecht: Die Erstberatung kostet für Verbraucher höchstens 190 Euro netto (§ 34 RVG), es gibt keine Wartezeit, und der Anwalt übernimmt auch den Fall, der schon läuft. Vertritt er Sie weiter, richten sich die Gebühren nach dem Streitwert.
- Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsbaustein: Sie trägt die Kosten eines Prozesses, nicht die Beratung davor. Prüfen Sie in Ihrer Police, ob Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz enthalten ist, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.
- Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe: Mit geringem Einkommen bekommen Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein nach dem Beratungshilfegesetz. Der Anwalt berät Sie dann für einen Eigenanteil von 15 Euro. Für einen Prozess beantragen Sie Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO.
- Verbraucherzentrale: Einige Verbraucherzentralen beraten zum Mietrecht, gegen eine Gebühr pro Beratung und ohne Mitgliedschaft.
Geht es um die Höhe Ihrer Miete, brauchen Sie keinen Verein. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Liegt Ihre Miete darüber, rügen Sie den Verstoß nach § 556g BGB und fordern die zu viel gezahlte Miete zurück. Ob Ihre Miete über der Grenze liegt, prüft CONNY kostenlos: Miete jetzt prüfen.
Zahlen Sie mehr, als die Mietpreisbremse erlaubt?
Sie geben Adresse, Wohnfläche und Miete ein. CONNY vergleicht Ihre Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete und sagt Ihnen, ob eine Rüge nach § 556g BGB Aussicht hat. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen zum Mieterverein
Kann ich einem Mieterverein beitreten, wenn ich schon ein Problem mit dem Vermieter habe?
Ja. Beraten lassen können Sie sich bei den meisten Vereinen sofort, auch zu einem Streit, der schon läuft. Der Rechtsschutz des Vereins gilt dafür nicht: Er setzt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten voraus und schließt Fälle aus, die vor dem Beitritt begonnen haben.
Vertritt mich der Mieterverein vor Gericht?
Nein. Der Verein berät und schreibt außergerichtlich an den Vermieter. Streitigkeiten über Wohnraummiete verhandelt das Amtsgericht (§ 23 Nr. 2a GVG), dort vertritt Sie ein Rechtsanwalt. Viele Vereine vermitteln einen Vertragsanwalt und übernehmen über ihren Rechtsschutz die Kosten, abzüglich der Selbstbeteiligung.
Wie kündige ich die Mitgliedschaft im Mieterverein?
Schriftlich an die Geschäftsstelle, mit der Frist aus der Satzung. Die meisten Vereine haben eine Mindestlaufzeit von ein oder zwei Jahren; danach verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Prüfen Sie das Datum Ihres Beitritts und die Kündigungsfrist, bevor Sie schreiben, sonst zahlen Sie ein Jahr länger.
Brauche ich den Mieterverein, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?
Nur für die Beratung. Die Versicherung zahlt Anwalt und Gericht, wenn Ihr Vertrag den Baustein Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz enthält. Sie prüft aber keine Nebenkostenabrechnung und schreibt nicht an den Vermieter. Wer diese Hilfe will, tritt in den Verein ein oder bezahlt einen Fachanwalt für Mietrecht.
Prüft der Mieterverein, ob meine Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt?
Ja, das gehört zur Beratung. Ohne Mitgliedschaft geht es mit der kostenlosen Mietpreis-Prüfung von CONNY: Sie vergleicht Ihre Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 556d BGB. Die Mietpreisbremse gilt nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und nicht für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung (§ 556f BGB).
Wo finde ich den Mieterverein in meiner Stadt?
Der Deutsche Mieterbund führt auf mieterbund.de eine Suche nach seinen örtlichen Mietervereinen. Daneben gibt es Vereine, die nicht im Mieterbund sind; suchen Sie nach „Mieterverein“ und dem Namen Ihrer Stadt. Vergleichen Sie Beitrag, Mindestlaufzeit und ob ein Rechtsschutz enthalten ist.
Auch weiterhin setzen unsere Experten wie gewohnt Ihre Rechte als Mieter durch – nun als Teil von CONNY, der neuen Plattform für Verbraucherschutz. Der Service bleibt für Sie der gleiche.
Zu hohe Miete? Erst prüfen, dann handeln
Liegt Ihre Miete über der Grenze der Mietpreisbremse, können Sie die Differenz zurückfordern (§ 556g BGB). Die Prüfung bei CONNY ist kostenlos und braucht keine Mitgliedschaft.
Zahlen Sie zu viel Miete?
Zwei Minuten, kostenlos, ohne Verpflichtung: Die Mietpreis-Prüfung vergleicht Ihre Miete mit der Grenze des § 556d BGB.