Einfach die Miete senken – ohne Angst vorm Vermieter | Conny
Ihre Rechte als Mieter:in

Einfach die Miete senken – ohne Angst vorm Vermieter.

Sie zahlen vermutlich zu viel Miete und überlegen, die Mietpreisbremse geltend zu machen? Dann gilt vor allem eines: Sie nehmen damit lediglich Ihr gesetzliches Recht wahr. Wegen der Mietpreisbremse darf Ihnen nicht gekündigt werden.

5 Min. Lesezeit Mieterschutz Deutschland
Nur weil Sie Ihre Rechte wahrnehmen, darf Ihnen nicht gekündigt werden.

Kündigungsgründe – und warum Mieter:innen gut geschützt sind

Die meisten Vermieter:innen reagieren sachlich und professionell, wenn eine Mietpreisrüge eingeht. In seltenen Fällen versuchen Vermieter:innen jedoch, andere Gründe für eine Kündigung zu finden. Das deutsche Mietrecht setzt dafür allerdings enge Grenzen. Eine Kündigung ist nur in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen möglich.

A
Der Klassiker – der angebliche EigenbedarfNur private Vermieter:innen
Die Rechtslage

Nur private Vermieter:innen können Eigenbedarf anmelden – und das ausschließlich für sich selbst, enge Familienangehörige oder Angehörige des eigenen Haushalts. Sie müssen nachvollziehbar erklären, wer einzieht und warum. Gesetzliche Kündigungsfristen: 3–9 Monate.

In der Realität

Gewerbliche Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften können Eigenbedarf grundsätzlich nicht geltend machen. Eigenbedarfskündigungen, so selten sie auch sind, müssen strengen Auflagen folgen.

Gerichte prüfen Eigenbedarfskündigungen nach einer Mietsenkung besonders sorgfältig. Wird Eigenbedarf nur vorgeschoben, kann die Kündigung unwirksam sein.
B
Das liebe Geld – ZahlungsrückständeWeiter pünktlich zahlen
Die Rechtslage

Mietrückstände in Höhe von zwei Monatsmieten oder dauerhaft erheblich verspätete Zahlungen können eine – auch fristlose – Kündigung rechtfertigen, auch ohne dass Sie die Mietpreisbremse ziehen. Der Bundesgerichtshof wertet wiederholt verspätete Zahlungen als schwerwiegende Vertragsverletzung.

In der Realität

Leicht zu vermeiden: Zahlen Sie die laufende Miete weiterhin pünktlich und vollständig, auch während eines laufenden Verfahrens zur Mietpreisbremse.

Die laufende Miete und die Auseinandersetzung über die Miethöhe sollten immer getrennt behandelt werden.
C
Der Sonderfall – schwere Verstöße gegen die HausordnungIn der Praxis selten relevant
Die Rechtslage

Bedrohungen, massive Ruhestörungen, erhebliche Sachbeschädigungen oder Straftaten in der Wohnung können eine Kündigung rechtfertigen. In den meisten Fällen ist zuvor eine schriftliche Abmahnung erforderlich.

In der Realität

Für Mieter:innen, die sich normal verhalten und auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen, spielt dieser Grund praktisch keine Rolle. Die sofortige fristlose Kündigung bleibt wirklich extremen Fällen vorbehalten.

Wer sich an die Hausordnung hält und rücksichtsvoll mit Nachbarn umgeht, muss hier nichts befürchten.
D
Die illegale Privat-Pension – Untervermietung ohne GenehmigungVorher Zustimmung einholen
Die Rechtslage

Die Untervermietung einzelner Zimmer oder der gesamten Wohnung ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Wer dauerhaft ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert im schlimmsten Fall eine Kündigung.

In der Realität

Eine kurze schriftliche Anfrage vorab löst das Thema meist konfliktfrei. Vermieter:innen wollen schlicht wissen, wer in ihrer Wohnung lebt.

Frühzeitig nachfragen, Genehmigung schriftlich einholen – dann wird daraus fast nie ein Problem.
E
Arbeit, Arbeit – Gewerbe in der WohnungHomeoffice ist unproblematisch
Die Rechtslage

Sichtbare gewerbliche Nutzung der Wohnung – starker Kundenverkehr, regelmäßige Lieferungen, erhöhter Lärm oder Mitarbeitende vor Ort – kann eine Kündigung rechtfertigen.

In der Realität

Klassisches Homeoffice ist heute meist problemlos möglich. Nur echte Geschäftsbetriebe mit Kundenverkehr brauchen vorab die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters.

Wer die Wohnung tatsächlich gewerblich nutzen möchte, sollte sich vorher die Zustimmung des Vermieters einholen.

Die Reaktion der Vermieter:innen – meist sachlich

Unsere Erfahrung zeigt: So gut wie alle Vermieter:innen reagieren professionell und sachlich auf eine Mietpreisrüge. In den meisten Fällen haben unsere Kund:innen nach einer Mietsenkung keine Probleme mit ihren Vermieter:innen gemeldet. Nur in sehr wenigen Fällen mussten zusätzlich Kündigungsversuche abgewehrt oder andere Konflikte begleitet werden.

Insbesondere größere Wohnungsunternehmen behandeln die Mietpreisbremse häufig als einen „trockenen" administrativen Vorgang. Die zuständigen Sachbearbeiter:innen kennen die Mieter oft gar nicht persönlich – die Prüfung erfolgt schlicht anhand der rechtlichen Vorgaben und der Frage, ob ein Gerichtsverfahren droht. Wenn Conny schreibt, wissen die Vermieter: Jetzt wird's ernst, das können wir nicht aussitzen.

Das Muster, das wir in 10.000+ Fällen sehen

Viele Mieter stellen im Nachhinein fest, dass ihre ursprünglichen Sorgen deutlich größer waren als die tatsächlichen Konsequenzen.

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Darum sollten Sie jetzt die Mietpreisbremse ziehen

Tausende Mieter haben seit Einführung der Mietpreisbremse 2015 bereits ihre Miete senken können. Wenn Sie die Mietpreisbremse nutzen, tun Sie nichts Ungewöhnliches – Sie machen lediglich von einem gesetzlichen Schutz Gebrauch, der genau für solche Fälle geschaffen wurde. Die Mietpreisbremse ist ein wirksames und rechtlich abgesichertes Mittel, um überhöhte Mieten zu senken.

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Wer seine Rechte letztendlich kennt, kann dem Thema meist deutlich entspannter entgegensehen, als viele zunächst denken.

So arbeitet Conny

Conny ist um eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter bemüht. Wir treten immer freundlich und professionell auf. Unser Ziel ist es, uns mit dem Vermieter außergerichtlich zu einigen. Sollte das nicht möglich sein, gehen wir für unsere Kunden auch vor Gericht.

Größere Wohnungsunternehmen und Privatvermieter kennen Conny oftmals schon und wissen, dass wir lediglich das geltende Recht umsetzen. Die Mehrheit der Vermieter reagiert zumindest sachlich auf unser Schreiben. Conny steht an Ihrer Seite und setzt für Sie Ihr gutes Recht durch.

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