Mietpreisbremse in Köln

Mietpreisbremse in Köln: Das sollten Mieter wissen.

Köln zählt zu den teuersten Mietmärkten in Nordrhein-Westfalen – und viele Kölner zahlen mehr, als eigentlich erlaubt ist. Wer mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlt, kann die Mietpreisbremse ziehen und die Miete senken.

6 Min. Lesezeit Mietpreisbremse Köln
In Köln gilt die Mietpreisbremse bis Ende 2029. Zu viel gezahlte Miete können Sie zurückfordern.
Kurz gesagt
  • Die Mietpreisbremse gilt im gesamten Stadtgebiet von Köln.
  • Rechtssicher gilt sie für alle Mietverträge, die ab dem 1. Juli 2020 abgeschlossen wurden.
  • Seit März 2025 gilt sie in NRW in 57 statt bisher 18 Kommunen – Köln ist durchgehend dabei.
  • Liegt die Nettokaltmiete mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können Sie die Mietpreisbremse ziehen.
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Gilt die Mietpreisbremse in Köln?

Ja. Die Mietpreisbremse gilt im gesamten Stadtgebiet von Köln.

Rechtsgrundlage ist das bundesweit seit 2015 geltende Gesetz, das jedes Bundesland für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per eigener Verordnung erlassen muss. In Nordrhein-Westfalen regelt das die Mieterschutzverordnung (MietSchVO NRW). Die aktuelle Fassung trat am 1. März 2025 in Kraft und erweiterte den Geltungsbereich auf 57 statt bisher 18 Städte und Gemeinden. Nachdem der Bund die Rechtsgrundlage bis zum 31. Dezember 2029 verlängert hat, zog NRW nach: Auch in Köln gilt die Mietpreisbremse nun bis Ende 2029.

Wie die Mietpreisbremse nach Köln kam

Auch in Nordrhein-Westfalen musste die Mietpreisbremse mehrere Hürden nehmen, bevor sie rechtssicher griff. Ein Überblick über die wichtigsten Meilensteine:

  • 1. Juli 2015NRW führt die Mietpreisbremse in 22 Städten und Gemeinden ein. Köln ist darunter – ebenso wie Bonn, Aachen und weitere Städte im Rheinland.
  • 15. Februar 2019Das Amtsgericht Köln hält die Verordnung für unwirksam, weil ihre Begründung nicht ausreichend veröffentlicht wurde (Formfehler nach § 556d BGB). Das Land reicht die Begründung im März 2019 nach.
  • 17. Juli 2019Der Bundesgerichtshof stellt in einem Fall aus Hessen klar: Eine fehlende Begründung lässt sich nicht nachträglich heilen. Das Amtsgericht Köln folgt dieser Linie im Dezember 2019 auch für NRW.
  • 1. April 2020Der Bund verschärft das Gesetz: Seitdem kann zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend zurückgefordert werden.
  • 1. Juli 2020Eine neue, ordnungsgemäß begründete Mieterschutzverordnung tritt in Kraft. Sie bündelt Mietpreisbremse, abgesenkte Kappungsgrenze und verlängerte Kündigungssperrfrist in 18 Kommunen – Köln ist dabei. Seitdem haben Kölner Mieter wieder Rechtssicherheit.
  • 1. März 2025NRW fasst die Mieterschutzverordnung neu: Sie gilt nun in 57 statt bisher 18 Kommunen. Weil der Bund noch nicht verlängert hatte, wird die Mietpreisbremse zunächst bis Ende 2025 befristet.
  • 17. Juli 2025Der Bund verlängert die Rechtsgrundlage der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) bis zum 31. Dezember 2029.
  • 28. Oktober 2025NRW verlängert die Mietpreisbremse in allen 57 Kommunen bis zum 31. Dezember 2029 – Köln bleibt erfasst.

Bis wann gilt die Mietpreisbremse in Köln?

Gültig bis 31. Dezember 2029

Wenn Sie Ihren Kölner Mietvertrag am oder nach dem 1. Juli 2020 unterschrieben haben, können Sie die Mietpreisbremse ziehen, sobald die Miete überhöht ist. Bei Verträgen zwischen Juli 2015 und Juni 2020 ist die Rechtslage wegen des Formfehlers schwierig – eine Prüfung lohnt sich trotzdem, denn oft gibt es andere Ansatzpunkte.

Wie gut funktioniert die Mietpreisbremse in Köln?

Nach dem Formfehler der ersten Verordnung steht die Mietpreisbremse in NRW seit 2020 auf sicherem Boden. 2025 wurde sie deutlich ausgeweitet und bis Ende 2029 verlängert. Für Kölner Mieter bedeutet das langfristige Rechtssicherheit: Wer mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlt, kann seine Miete senken und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

Trotzdem versuchen manche Vermieter, die Mietpreisbremse mit Tricks zu umgehen. Gleichzeitig kennen viele Kölner Mieter ihre Rechte gar nicht. Umso wichtiger ist es, aktiv zu werden – es gibt viele gute Gründe, die Mietpreisbremse zu ziehen. Je mehr Haushalte ihr Recht durchsetzen, desto langsamer steigt der Kölner Mietspiegel und damit die Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Wann gilt die Mietpreisbremse nicht?

Es gibt bundesweite Ausnahmen, in denen die Mietpreisbremse nicht gezogen werden kann. Sie gelten auch für Mietverhältnisse in Köln:

Erstvermietung

Das Gesetz gilt nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt wurden.

Umfassende Modernisierung

Für umfassend modernisierte Wohnungen gilt die Mietpreisbremse nicht.

Ältere Mietverhältnisse

Verträge, die vor dem 1. Juli 2020 geschlossen wurden, sind wegen der unwirksamen Verordnung von 2015 in der Regel nicht mehr erfasst.

Befristete Vermietung

Befristete Vermietung wird oft genutzt, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Meist lässt sich die Miete aber trotzdem senken. Gerne prüfen wir für Sie, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

Bestandsschutz der Vormiete

Zahlten bereits die Vormieter eine überhöhte Miete, bevor die Mietpreisbremse in Kraft trat (also vor dem 1. Juli 2020), kann die Miete nur auf dieses Niveau gesenkt werden.

Über diese bundesweiten Regeln hinaus hat NRW keine weiteren Ausnahmen festgelegt. Auch wenn eine der Ausnahmen auf Sie zutrifft, empfehlen wir eine Prüfung. In Köln gilt zudem eine abgesenkte Kappungsgrenze: Vermieter dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent erhöhen. In vielen Fällen steht Ihnen daher wegen unzulässiger Mieterhöhungen trotzdem eine Senkung zu.

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