Mietpreisbremse

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Bundesweit können Mieter die Mietpreisbremse ziehen und ihre Miete senken. In dieser Übersicht erfahren Sie, in welchem Bundesland und für welche Mietverhältnisse die Mietpreisbremse aktuell gilt.

Bundesländer Verordnung Deutschland
Karte: Wo gilt die Mietpreisbremse in Deutschland?

Die Mietpreisbremse:

Grundsätzlich soll die Mietpreisbremse in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Laut § 556d BGB trifft das zu, wenn die ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Mietpreisen gefährdet ist. Wo und für welche Gemeinden das konkret gilt, müssen die Bundesländer festlegen. Dazu wird eine gerichtlich anerkannte Verordnung erlassen, begründet und veröffentlicht. Die Mietpreisbremse gilt dann nur für Mietverhältnisse, die nach der Veröffentlichung der Verordnung neu geschlossen wurden.

Leider haben viele Bundesländer seit Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 zahlreiche Fehler beim Erlassen der Verordnung gemacht. Vielerorts wurden oder werden die Verordnungen daher neu erlassen. Deshalb ist die Mietpreisbremse in manchen Orten nicht durchzusetzen oder war zeitweise nicht gerichtlich durchsetzbar.

Das gilt in Ihrem Bundesland:

Baden-Württemberg

gültig

Die Mietpreisbremse wurde in Baden-Württemberg nach anfänglichen Formfehlern am 4. Juni 2020 eingeführt. Die Verordnung gilt zunächst derzeit bis 30. Juni 2025. Die Mietpreisbremse umfasst 89 Städte und Gemeinden.

Bayern

gültig

Bayern führte am 1. August 2015 die Mietpreisbremse ein. Nachdem ein Mieter wegen seiner überhöhten Miete gegen seinen Vermieter klagte, erklärte das Landgericht München allerdings die bayerische Verordnung aufgrund eines Formfehlers für unwirksam. Zum 7. August 2019 wurde eine neue Verordnung erlassen: Sie gilt für weit mehr Gemeinden als die erste. Die Liste der Gemeinden wurde mehrfach verändert, seit 1. September 2023 gilt die Mietpreisbremse in 208 bayerischen Städten, Märkten und Gemeinden..

Die Mietpreisbremse ist für Mietverträge, die ab dem 7. August 2019 unterzeichnet wurden, in den ausgewählten bayerischen Gemeinden, darunter auch München, wirksam.

Berlin

gültig

Der Berliner Senat hat die Mieterschutzverordnung (Mietpreisbremse) mit Gültigkeit zum 1. Juni 2015 erlassen. Die Verordnung wurde begründet und wirksam veröffentlicht, womit es in Berlin im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern keine Probleme mit der Gültigkeit der Mietpreisbremse gibt.

Die Mietpreisbremse ist damit in Berlin wirksam und für Mietverträge, die ab dem 1. Juni 2015 abgeschlossen wurden, gerichtlich durchsetzbar. Die Verordnung gilt bis Ende Mai 2025.

Gut zu wissen: Eine Berliner Vermieterin legte Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse ein. Sie wurde von ihrem Mieter wegen der überhöhten Miete gerügt und das Landgericht Berlin verurteilte die Vermieterin, die überhöhte Miete an ihren Mieter zurückzuzahlen. Die Vermieterin sah sich in ihrem Grundrecht auf Eigentum und ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt. Die Beschwerde wurde am 20. August 2019 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt - die Mietpreisbremse ist somit verfassungskonform.

Brandenburg

gültig

Die Mietpreisbremse ist in Potsdam und 30 weiteren Kommunen für Mietverträge seit dem 4. April 2019 gültig und gerichtlich durchsetzbar.

Die Verordnung wurde erst im zweiten Anlauf durchgesetzt. Das Amtsgericht Potsdam hatte am 27. September 2018 geurteilt, dass die damalige Brandenburger Verordnung vom 8. Dezember 2015 ungültig sei. Grund dafür war, dass die Begründung unzureichend gewesen und nicht veröffentlicht worden sei (23 C 93/17). Im April 2019 wurde dann die neue Verordnung mit Begründung im Brandenburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBI.) veröffentlicht.

Derzeit gilt die Mietpreisbremse in Brandenburg bis Ablauf 2025 für 19 Gemeinden.

Übersicht der Gemeinden in Brandenburg

Bremen

gültig

Die Mietpreisbremse ist seit dem 1. Dezember 2015 in der Stadt Bremen wirksam, allerdings nicht in Bremerhaven. Die Stadt Bremen hat seit 1. Januar 2024 einen offiziellen Mietspiegel, der die Grundlage der Mietpreisbremse bildet. Dieser ist auch als Online-Rechner verfügbar. Vor 2024 war das Gesetz in der Praxis leider kaum oder nur sehr schwierig durchzusetzen, weil die ortsübliche Miete über Vergleichswohnungen oder Gutachten hergeleitet werden musste. Die Verordnung gilt aktuell bis zum 30. November 2025.

Hamburg

gültig

Die Mietpreisbremse gilt in Hamburg für alle Mietverträge, die ab dem 11. Juli 2018 abgeschlossen wurden.

Urpsrünglich sollte das Gesetz für Mietverträge ab Juli 2015 gültig sein. Nachdem ein Hamburger Mietervereins-Mitglied gegen seine zu hohe Miete klagte und diese abgewiesen wurde, erklärte das Landgericht Hamburg im Juni 2018 die Verordnung für ungültig. Grund dafür war, dass der Senat – wie viele weitere Bundesländer – versäumt hatte, bei Einführung der Mietpreisebremse eine Begründung zu veröffentlichen. Am 3. Juli 2018 erließ der Senat eine neue Mietpreisbremsenverordnung und veröffentlichte am 10. Juli auch eine Begründung im Hamburger Gesetz- und Verordnungsblatt. (Quelle: Hamburg.de)

Hessen

gültig

Hessen führte im zweiten Anlauf am 28. Juni 2019 ist eine gültige Verordnung ein. Die Mietpreisbremse gilt für ab diesem Zeitpunkt unterzeichnete Mietverträge in 49 hessischen Städten und Gemeinden, darunter auch Metropolen wie Wiesbaden und Frankfurt am Main.

Mecklenburg-Vorpommern

gültig

In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Mietpreisbremse für Mietverträge, die ab dem 1. Oktober 2018 in den Städten Rostock und Greifswald geschlossen wurden.

Die Begründung ist im Amtsblatt von Mecklenburg-Vorpommern vom 24. September 2018 veröffentlicht.

Niedersachsen

gültig

Seit dem 01. Januar 2021 ist in Niedersachsen eine neue, gültige Verordnung zur Mietpreisbremse in Kraft getreten. Diese gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Mieter in Niedersachsen können nun für ab dem 01. Januar 2021 geschlossene Mietverträge die Mietpreisbremse ziehen, wenn die Miete zu hoch angesetzt ist. Dies ist unter anderem in der Landeshauptstadt Hannover und einigen anderen Städten und Gemeinden möglich.

Zuvor erklärte am 15. Juli 2020 das Landgericht Hannover die nachgebesserte Mietpreisbremse-Verordnung des Land Niedersachsen für ungültig. Die Begründung zum angespannten Wohnungsmarkt reiche nicht aus. Zuvor hatte das Amtsgericht Hannover die ursprüngliche Verordnung bereits aufgrund mangelnder Begründung für ungültig erklärt.

Nordrhein-Westfalen

gültig

Seit dem 1. Juli 2020 gilt in Nordrhein-Westfalen bis zum 30. Juni 2025 eine neue Verordnung zur Mietpreisbremse.

Zuvor hatte das Amtsgerichts Köln am 15. Februar 2019 entschieden, dass eine ausreichende Begründung für die konkrete Beurteilung Kölns als Gegend mit angespanntem Wohnungsmarkt fehlt, bzw. nicht veröffentlicht wurde. Daraufhin veröffentlichte das Land Nordrhein-Westfalen eine neue Verordnung mit Begründung. Diese Verordnung benennt 18 Städte in Nordrhein-Westfalen, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist und für die künftig die Mietpreisbremse gilt.

Rheinland-Pfalz

gültig

In Rheinland-Pfalz gilt die Mietpreisbremse per Verordnung in den Städten Mainz, Landau, Ludwigshafen am Rhein, Trier und Speyer. In diesen Gemeinden können Mieter und Mieterinnen, die ab dem 1. Oktober 2019 (im Falle von Ludwigshafen am Rhein ab dem 8. Oktober 2020) einen Mietvertrag geschlossen haben, die Mietpreisbremse ziehen.

Schleswig-Holstein

abgelaufen

Die Mietpreisbremse wurde am 11. November 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt erlassen. Allerdings hat das Land hat die Mietpreisbremse zum 30. November 2019 wieder abgeschafft.

Somit ist die Mietpreisbremse nur anwendbar auf Mietverhältnisse, die innerhalb diesen Zeitraums entstanden sind.

Thüringen

gültig

In Thüringen gilt die Mietpreisbremse für Mietverträge, die seit dem 31. März 2016 in den Städten Erfurt und Jena unterzeichnet wurden.

Sachsen

gültig

In Sachsen gilt die Mietpreisbremse für Mietverträge, die seit dem 13.Juli 2022 in den Städten Leipzig und Dresden unterzeichnet wurden.

Sachsen-Anhalt und Saarland

nicht eingeführt

In Sachsen-Anhalt und im Saarland wurde die Mietpreisbremse bislang nicht eingeführt.

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