Mieterschutz erklärt

Umzug-Checkliste: Was Sie wann erledigen, und wo Vermieter Geld behalten

Drei Monate vorher kündigen, vier Wochen vorher Helfer und Halteverbot, am Tag der Übergabe ein Protokoll mit Zählerständen, und nach dem Einzug innerhalb von zwei Wochen ummelden. Die teuren Fehler passieren an drei Stellen: Schönheitsreparaturen, Kaution und der neue Mietvertrag.

6 Min. LesezeitUmzug & MietrechtDeutschland
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Kurz gesagt
  • Drei Monate Kündigungsfrist (§ 573c BGB), schriftlich, bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter.
  • Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen, beim Auszug und beim Einzug. Es entscheidet später über die Kaution.
  • Streichen beim Auszug nur mit wirksamer Klausel. Viele Klauseln sind unwirksam, dann renovieren Sie nicht.
  • Neue Miete gleich prüfen: In Städten mit Mietpreisbremse darf sie höchstens zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB).

Neue Wohnung, neue Miete: zu hoch?

In zwei Minuten sehen, ob Ihre neue Miete über der Grenze der Mietpreisbremse liegt.

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Was erledigen Sie drei Monate vorher?

Alten Mietvertrag kündigen: schriftlich, unterschrieben, bis zum dritten Werktag des Monats zugestellt
Nachmieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters: einen Anspruch darauf gibt es nicht
Neuen Mietvertrag prüfen: Miethöhe, Staffel oder Index, Kleinreparaturklausel, Schönheitsreparaturen, Kaution
Kaution der neuen Wohnung: höchstens drei Kaltmieten, zahlbar in drei Raten (§ 551 BGB)
Verträge kündigen oder ummelden: Strom, Gas, Internet, Telefon, Rundfunkbeitrag
Neue Wohnung ausmessen, auch Türen und Treppenhaus, bevor Möbel bestellt werden

Die genauen Fristen und Beispiele zur Kündigung stehen unter Kündigungsfrist Wohnung. Ob Sie beim Auszug streichen müssen, klärt der Ratgeber zu Schönheitsreparaturen: Eine Klausel mit starren Fristen oder Endrenovierung ist unwirksam, dann ziehen Sie aus, wie Sie wohnen.

Was erledigen Sie vier Wochen vorher?

Transporter, Kartons, Helfer oder Spedition buchen; Angebote vergleichen
Halteverbotszone bei Straßenverkehrs-, Bezirks- oder Landratsamt beantragen: zwei bis drei Wochen Vorlauf, Schilder mindestens drei Tage vorher aufstellen
Nachsendeauftrag bei der Post einrichten, Versicherungen, Bank, Arbeitgeber und Abos informieren
Ausmisten: Sperrmüll anmelden, Elektroschrott getrennt entsorgen, Brauchbares verkaufen oder spenden
Belege sammeln: Umzugskosten sind bei beruflichem Umzug Werbungskosten, sonst als Handwerkerleistung teilweise absetzbar

Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug gibt es nicht; was Ihr Arbeitgeber gewährt, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Wie übergeben Sie die alte Wohnung richtig?

Die Übergabe entscheidet über Ihre Kaution. Gehen Sie mit dem Vermieter gemeinsam durch die leere, besenreine Wohnung und halten Sie alles schriftlich fest:

  • Protokoll: Zustand jedes Raums, vorhandene Schäden, Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung, Anzahl der übergebenen Schlüssel. Beide unterschreiben, Sie behalten ein Exemplar.
  • Fotos: jede Wand, jeder Boden, jedes Fenster, mit Datum.
  • Keine Zusagen unter Druck: Verlangt der Vermieter noch Renovierung oder Reparaturen, unterschreiben Sie nichts, sondern lassen die Klausel prüfen.

Normale Abnutzung ist nicht Ihr Schaden

Gebrauchsspuren wie Dübellöcher, leichte Laufspuren im Boden oder vergilbte Wände nach Jahren sind vertragsgemäßer Gebrauch (§ 538 BGB). Dafür darf der Vermieter nichts von der Kaution abziehen.

Worauf achten Sie beim Einzug?

Dasselbe Protokoll, diesmal zu Ihren Gunsten: Jeder Schaden, der am ersten Tag festgehalten ist, kann Ihnen später nicht angelastet werden.

Übergabeprotokoll mit allen Mängeln, Fotos und Zählerständen
Alle Schlüssel gezählt und im Protokoll notiert
Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Flur vorhanden: Pflicht in jedem Bundesland
Kaution auf ein getrenntes, verzinstes Konto; die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, die weiteren mit den nächsten zwei Mieten
Miete gegen die Mietpreisbremse prüfen: Gilt sie in Ihrer Stadt, darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen

Fehlen Rauchmelder, hilft Rauchmelderpflicht. Ob Ihre neue Miete zulässig ist, prüfen wir unter Mietpreisbremse, kostenlos und in zwei Minuten.

Was erledigen Sie nach dem Umzug?

Ummelden beim Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug (§ 17 Bundesmeldegesetz); der Vermieter stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus
Adresse im Ausweis und in der Zulassung des Autos ändern lassen
Daueraufträge und Lastschriften anpassen, Versicherungen informieren; die Hausratversicherung gilt beim Umzug meist für beide Wohnungen übergangsweise
Namensschilder an Klingel und Briefkasten, Kinder in Schule oder Kita anmelden
Kaution der alten Wohnung zurückfordern: nach drei bis sechs Monaten muss der Vermieter abrechnen, sonst erinnern Sie schriftlich

Wie lange der alte Vermieter die Kaution behalten darf und was er abziehen kann, steht unter Kaution zurückfordern. Die letzte Nebenkostenabrechnung muss anteilig bis zum Auszugstag gehen; prüfen lohnt sich, siehe Nebenkostenabrechnung prüfen.

Häufige Fragen zum Umzug

Muss ich beim Auszug streichen?

Nur wenn der Vertrag eine wirksame Klausel enthält und Sie die Wohnung renoviert übernommen haben. Klauseln mit starren Fristen oder Endrenovierung sind unwirksam.

Wie schnell bekomme ich die Kaution zurück?

Der Vermieter darf eine angemessene Prüffrist nehmen, meist drei bis sechs Monate. Länger nur, wenn eine Nebenkostenabrechnung noch aussteht, und dann nur für einen angemessenen Teil.

Was, wenn der Vermieter beim Einzug kein Protokoll will?

Machen Sie es selbst: Fotos mit Datum, eine Liste der Mängel, per E-Mail an den Vermieter geschickt. Das sichert Sie genauso.

Darf die neue Miete höher sein als die des Vormieters?

Wo die Mietpreisbremse gilt, höchstens zehn Prozent über der Vergleichsmiete, es sei denn, der Vormieter zahlte schon mehr. Fragen Sie nach der Vormiete, der Vermieter muss sie nennen.

Neue Wohnung: Zahlen Sie zu viel?

Gerade nach dem Einzug lohnt der Blick auf die Miete. Wo die Mietpreisbremse gilt, holen wir zu viel gezahlte Miete zurück, ohne Kostenrisiko für Sie.

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