- Drei Monate Kündigungsfrist (§ 573c BGB), schriftlich, bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter.
- Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen, beim Auszug und beim Einzug. Es entscheidet später über die Kaution.
- Streichen beim Auszug nur mit wirksamer Klausel. Viele Klauseln sind unwirksam, dann renovieren Sie nicht.
- Neue Miete gleich prüfen: In Städten mit Mietpreisbremse darf sie höchstens zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB).
Neue Wohnung, neue Miete: zu hoch?
In zwei Minuten sehen, ob Ihre neue Miete über der Grenze der Mietpreisbremse liegt.
Was erledigen Sie drei Monate vorher?
Die genauen Fristen und Beispiele zur Kündigung stehen unter Kündigungsfrist Wohnung. Ob Sie beim Auszug streichen müssen, klärt der Ratgeber zu Schönheitsreparaturen: Eine Klausel mit starren Fristen oder Endrenovierung ist unwirksam, dann ziehen Sie aus, wie Sie wohnen.
Was erledigen Sie vier Wochen vorher?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug gibt es nicht; was Ihr Arbeitgeber gewährt, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Wie übergeben Sie die alte Wohnung richtig?
Die Übergabe entscheidet über Ihre Kaution. Gehen Sie mit dem Vermieter gemeinsam durch die leere, besenreine Wohnung und halten Sie alles schriftlich fest:
- Protokoll: Zustand jedes Raums, vorhandene Schäden, Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung, Anzahl der übergebenen Schlüssel. Beide unterschreiben, Sie behalten ein Exemplar.
- Fotos: jede Wand, jeder Boden, jedes Fenster, mit Datum.
- Keine Zusagen unter Druck: Verlangt der Vermieter noch Renovierung oder Reparaturen, unterschreiben Sie nichts, sondern lassen die Klausel prüfen.
Normale Abnutzung ist nicht Ihr Schaden
Gebrauchsspuren wie Dübellöcher, leichte Laufspuren im Boden oder vergilbte Wände nach Jahren sind vertragsgemäßer Gebrauch (§ 538 BGB). Dafür darf der Vermieter nichts von der Kaution abziehen.
Worauf achten Sie beim Einzug?
Dasselbe Protokoll, diesmal zu Ihren Gunsten: Jeder Schaden, der am ersten Tag festgehalten ist, kann Ihnen später nicht angelastet werden.
Fehlen Rauchmelder, hilft Rauchmelderpflicht. Ob Ihre neue Miete zulässig ist, prüfen wir unter Mietpreisbremse, kostenlos und in zwei Minuten.
Was erledigen Sie nach dem Umzug?
Wie lange der alte Vermieter die Kaution behalten darf und was er abziehen kann, steht unter Kaution zurückfordern. Die letzte Nebenkostenabrechnung muss anteilig bis zum Auszugstag gehen; prüfen lohnt sich, siehe Nebenkostenabrechnung prüfen.
Häufige Fragen zum Umzug
Muss ich beim Auszug streichen?
Nur wenn der Vertrag eine wirksame Klausel enthält und Sie die Wohnung renoviert übernommen haben. Klauseln mit starren Fristen oder Endrenovierung sind unwirksam.
Wie schnell bekomme ich die Kaution zurück?
Der Vermieter darf eine angemessene Prüffrist nehmen, meist drei bis sechs Monate. Länger nur, wenn eine Nebenkostenabrechnung noch aussteht, und dann nur für einen angemessenen Teil.
Was, wenn der Vermieter beim Einzug kein Protokoll will?
Machen Sie es selbst: Fotos mit Datum, eine Liste der Mängel, per E-Mail an den Vermieter geschickt. Das sichert Sie genauso.
Darf die neue Miete höher sein als die des Vormieters?
Wo die Mietpreisbremse gilt, höchstens zehn Prozent über der Vergleichsmiete, es sei denn, der Vormieter zahlte schon mehr. Fragen Sie nach der Vormiete, der Vermieter muss sie nennen.
Neue Wohnung: Zahlen Sie zu viel?
Gerade nach dem Einzug lohnt der Blick auf die Miete. Wo die Mietpreisbremse gilt, holen wir zu viel gezahlte Miete zurück, ohne Kostenrisiko für Sie.