Aufhebungsvertrag erhalten?
Wir unterstützen Sie!
Wir beraten Sie kompetent zu allen Fragen zu Ihrem Aufhebungsvertrag und verhandeln ihn auf Wunsch für Sie nach.
Geben Sie sich Recht!
„CONNY hat meine
Abfindung mehr als
verdoppelt. Danke!"
Kündigung erhalten?
Wir helfen Ihnen
Wir geben Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Einschätzung zur Kündigung, zeigen Ihnen auf, welche Schritte Sie jetzt einleiten sollten und unterstützen Sie dabei, ihr Recht zu erhalten.
Unser Service
Eine Kündigung ist eine schwierige Situation. Nicht nur mental, sondern oft auch finanziell. Doch keine Sorge, wir sind für Sie da und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht! Einfach, kompetent und ohne versteckte Kosten.
Vom Arbeitgeber angebotene Aufhebungsverträge sind in der Regel unvorteilhaft für Sie. Um Ihnen zu einer fairen Abfindung zu verhelfen, stehen Ihnen unsere Experten mit Rat und Tat zur Seite. Die Anwälte der CONNY-Kanzlei verhandeln den Aufhebungsvertrag für Sie nach. Sie müssen sich um nichts kümmern und zahlen uns nur dann eine Provision, wenn wir eine höhere Abfindung für Sie erwirken.
Sie wollen sich zunächst Rat von einem Experten im Arbeitsrecht holen? Auch das ist bei uns möglich. Für nur 50€ berät Sie ein Anwalt der CONNY-Kanzlei rund um das Thema Aufhebungsvertrag. Sollten Sie uns später mit der Nachverhandlung beauftragen, werden die 50€ selbstverständlich verrechnet.
Haben Sie Fragen zum Ablauf oder Leistungsumfang? Dann kontaktieren Sie uns gerne Mon-Fr zwischen 9-18 Uhr unter 030-8632-8934-1
Laura wurden trotz 4 Jahren im Betrieb
nur 1500€ Abfindung geboten
“Ich habe gut 4 Jahre für eine Firma in Köln gearbeitet.
Die Kündigung kam zwar nicht überraschend, die angebotene Abfindung erschien mir aber sehr niedrig. Da ich mich mit dem Thema Arbeitsrecht nicht auskenne und kein Kostenrisiko eingehen wollte, habe ich CONNY mit der Verhandlung beauftragt. Sie haben mir schließlich 5300€ erwirken können, womit alle Seiten gut leben konnten.”

Was sie zum Thema Aufhebungsvertrag und Kündigungsschutz wissen müssen
Der Kündigungsschutz in Deutschland gilt für jeden Arbeitnehmer, der
- mindestens 6 Monate im Betrieb arbeitet
- in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern arbeitet
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen von sich aus eine Abfindung in Form eines Aufhebungsvertrages anbietet, zeigt das, dass er sich Ihrer Rechte bewusst ist. Allerdings ist das Angebot meist weit von einer fairen Abfindung entfernt. Es ist daher sehr wichtig, den Aufhebungsvertrag prüfen und ggf. neu verhandeln zu lassen.
Michael ist Waliser und deshalb nicht
mit deutschem Arbeitsrecht vertraut
“Vor 2 Monaten wurde mir unerwartet ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Ich hatte 18 Monate als englischsprachiger Kundenbetreuer für ein Softwareunternehmen gearbeitet. Da ich mich nicht mit deutschem Arbeitsrecht auskenne, habe ich zunächst die Beratung für 50€ wahrgenommen, was deutlich einfacher und günstiger war als ein klassischer Anwalt. Da CONNY sehr kompetent wirkte, habe ich sie schließlich mit der Nachverhandlung beauftragt und konnte die Abfindungssumme dadurch um 60% erhöhen.”

Unser Preismodell
Verhandelt CONNY für Sie eine höhere Abfindung für Ihren Aufhebungsvertrag, fallen 35% der Differenz von neuer zu alter Abfindung als Honorar an.
Ein Beispiel: Die angebotene Abfindung vom Arbeitgeber beträgt 1000€. CONNY erreicht für Sie jedoch 6000€ Abfindung. Damit ergibt sich eine Honorar i. H. v. 1750€ (35 % von 5000€ nachgehandelter Abfindung).
Sollten Sie sich zunächst für eine Beratung mit einem Anwalt der Conny Kanzlei entscheiden, fallen einmalig 50€ an. Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, CONNY mit der Nachverhandlung Ihres Aufhebungsvertrags zu beauftragen, werden die 50€ vollständig verrechnet.
Prüfen Sie, ob Ihre Abfindung fair ist
Meist ist die Abfindungssumme, die in Aufhebungsverträgen angeboten wird deutlich zu niedrig.
Beauftragen Sie CONNY zur Nachverhandlung
Wir setzen Ihr Recht durch und verhandeln eine faire Abfindung. Ohne Kostenrisiko. Provision nur im Erfolgsfall.
100% Erfolgsquote
Bisher haben wir jeden Fall erfolgreich verhandelt und eine durchschnittliche Abfindung i.H.v. 4300€ erwirkt