Aufhebungsvertrag: Wann die Frist für Arbeitnehmer wichtig ist

Per Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis flexibel beendet werden. Individuell verhandelbar ist unter anderem der Beendigungszeitpunkt. Arbeitnehmer ohne Folgebeschäftigung sollten die gesetzliche Kündigungsfrist nicht unterschreiten.

Kurz gesagt:

  • Endet ein Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag, muss die gesetzliche Kündigungsfrist nicht beachtet werden.
  • Ein schneller Ausstieg kann Arbeitnehmern Vorteile bringen – z. B. beim Jobwechsel.
  • Wer das Unternehmen vorzeitig verlässt und noch keine Folgebeschäftigung hat, riskiert aber eine Sperre beim Arbeitslosengeld

Welche Frist gilt für einen Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis – genau wie eine Kündigung auch. Der entscheidende Unterschied: Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist frei verhandelbar, wann und zu welchen Konditionen sich Unternehmen und Arbeitnehmer trennen.

Die Parteien sind beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht an die Kündigungsfrist gebunden, die sich bei einer ordentlichen Kündigung aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergibt. Sie können den Beendigungszeitpunkt frei wählen und beispielsweise vereinbaren, dass der Arbeitsvertrag sofort aufgelöst wird – oder auch erst in mehreren Monaten.

Wichtig: Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist für beide Seiten freiwillig. Keine Seite hat einen Rechtsanspruch.

Neben der Frist, zu der das Beschäftigungsverhältnis endet können im Aufhebungsvertrag auch weitere wichtige Punkte individuell geregelt werden, beispielsweise:

  • Abfindungszahlung
  • Resturlaub
  • Auszahlung offener Gehaltsansprüche
  • Anspruch auf Boni, Provisionen und Sonderzahlungen
  • Firmenwagennutzung
  • Freistellung

Alle wichtigen Aspekte der Vertragsgestaltung haben wir im Beitrag

Aufhebungsvertrag Muster: 9 Klauseln, auf die Arbeitnehmer achten müssen” für Sie zusammengestellt.

Wann bringt ein Aufhebungsvertrag mit kurzer Frist Vorteile?

Weil keine Kündigungsfrist gilt, kann ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag sehr viel schneller beendet werden als durch eine Kündigung. Dies kann für einen Arbeitnehmer vorteilhaft sein. Beispielsweise, wenn…

  • er bereits einen neuen Job hat und schnellstmöglich wechseln möchte.
  • er in eine andere Stadt umziehen und doppelte Mietzahlungen vermeiden möchte.
  • es unüberbrückbare Differenzen mit dem Arbeitgeber gibt.
  • er dadurch eine verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung umgehen kann.

Wann kann eine kurze Frist im Aufhebungsvertrag Nachteile bringen?

Für Arbeitnehmer, die noch keine neue Arbeitsstelle haben, kann es sich finanziell negativ auswirken, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag zu schnell endet. Denn ihnen droht eine 12-wöchige Sperre beim Arbeitslosengeld.

Für die Arbeitsagentur führen Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterzeichnen, ihre Arbeitslosigkeit nämlich selbst herbei. Dies gilt als versicherungswidriges Verhalten und zieht eine Sperrzeit nach sich.

Es kann daher für Angestellte sinnvoll sein, darauf zu bestehen, dass die Kündigungsfrist trotz Aufhebungsvertrag eingehalten wird. Wichtig ist dabei nur, dass der Arbeitsvertrag für diesen Zeitraum weiterbesteht und der Arbeitgeber Gehalt zahlt. Tatsächlich gearbeitet werden muss aber nicht. Eine Freistellung ist also problemlos möglich.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Beitrag “So gibt es trotz Aufhebungsvertrag das volle Arbeitslosengeld”.