Akteneinsicht beantragen – wann & wie geht das?
Wer Einsicht in die Ermittlungsakte nimmt, erfährt, was genau ihm vorgeworfen wird und kennt auch die Beweislage. Aus taktischen Gründen sollten Beschuldigte im Straf- oder Bußgeldverfahren den Stand der Ermittlungen immer frühzeitig in Erfahrung bringen.
Kurz gesagt
- Akteneinsicht ist ein fundamentales Recht für Beschuldigte in Straf- oder Bußgeldverfahren.
- Die detaillierte Kenntnis über den Ermittlungsstand der Behörden ermöglicht eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
- Neben dem Beschuldigten und seinem Verteidiger haben auch Geschädigte, Nebenkläger sowie deren Rechtsvertreter das Recht, Akteneinsicht zu beantragen.
Welche Informationen enthält eine Ermittlungsakte?
Wenn eine Behörde ein Strafverfahren oder ein Bußgeldverfahren einleitet, sammelt sie alle relevanten Beweismittel und Dokumente in einer sogenannten Ermittlungsakte. Die Ermittlungsakte bildet also den aktuellen Erkenntnisstand der Ermittlungen ab. Sie enthält beispielsweise
- Bildaufnahmen
- Videoaufnahmen
- Tonaufnahmen
- Schriftstücke
- Computerdateien
- Sachverständigengutachten
- Vorstrafenregister
- Vermerke der Polizei
Wann ist es sinnvoll, Akteneinsicht zu beantragen?
Akteneinsicht zu beantragen und sich über den aktuellen Kenntnisstand der Behörden zu informieren, ist eine wichtige Voraussetzung, um sich als Beschuldigter in einem Strafverfahren effektiv verteidigen zu können – je früher die Details der Ermittlungen bekannt sind, desto besser.
Grundsätzlich gilt in der Strafverteidigung, dass ein Beschuldigter aus taktischen Gründen keine Aussage machen sollte, bevor er nicht durch Einsicht in die Ermittlungsakte genau weiß, was ihm vorgeworfen wird und wie die Beweislage ist.
Wer aussagt, ohne sich vorher zu informieren, riskiert, sich zusätzlich selbst zu belasten und der Polizei in der Vernehmung Hinweise zu geben, die sie durch eigene Ermittlungen bislang nicht erlangt hat.
Lohnt Akteneinsicht auch in einem Bußgeldverfahren?
Auch in einem Bußgeldverfahren kann es für Beschuldigte sinnvoll sein, Akteneinsicht zu beantragen und den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. Denn rund 30 Prozent aller Bescheide sind wegen formaler oder technischer Fehler ungültig. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt die Fehlerquote laut Studien sogar bei 80 Prozent.
Einen Bescheid prüfen zu lassen, lohnt sich daher in vielen Fällen, z. B. bei Bußgeldverfahren wegen
- zu hoher Geschwindigkeit
- Überfahren einer roten Ampel
- zu geringem Abstand zum Vordermann
- Handynutzung am Steuer
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Fördert die Prüfung der Bußgeldakte nachweisliche Mängel, wie Messfehler oder versäumte Fristen zutage, muss die Behörde das Verfahren einstellen oder die Strafe reduzieren. So lassen sich durch einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beispielsweise eine angedrohte Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot umgehen bzw. verringern.
Wer kann Akteneinsicht beantragen?
Die Strafprozessordnung regelt, wer Akteneinsicht beantragen und eine Ermittlungs- oder Bußgeldakte einsehen darf. Dieses Recht steht den folgenden Beteiligten zu – je nach Rolle im Verfahren in unterschiedlichem Ausmaß:
- dem Beschuldigten im Straf- bzw. Bußgeldverfahren
- dem Anwalt des Beschuldigten
- dem Opfer in einem Strafverfahren
- dem Opferanwalt
- möglichen Nebenklägern
Auch eine Privatperson kann also – sofern sie Beschuldigter oder Geschädigter in einem Straf- oder Bußgeldverfahren ist – Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Dafür reicht ein formloser Brief an die zuständige Stelle, in der Regel das Gericht, die Staatsanwaltschaft bzw. die Bußgeldbehörde.
Beschuldigte und Geschädigte selbst erhalten allerdings nur einen recht oberflächlichen Einblick: Wichtige Teile der Akte, wie z. B. die Beweisstücke, sind ihnen häufig wegen schutzwürdiger Interessen Dritter nicht direkt zugänglich.
Es ist daher meist sinnvoll, einen Anwalt zu beauftragen. Er hat umfangreichere Einsichtsrechte, kann beispielsweise auch alle Beweisstücke (Schriftstücke, Tonaufnahmen, und Fotos) überprüfen, die vorliegenden Informationen bewerten und so die bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten.
Kann Einsicht in die Akte verwehrt werden?
Ja, unter bestimmten Umständen kann das Recht auf Akteneinsicht eingeschränkt oder sogar komplett verwehrt werden. Beispielsweise, wenn die Gefahr besteht, dass ein Beschuldigter eine Ermittlung dadurch verhindert, dass er Beweismittel zerstört.
Wird der Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt, kann es sinnvoll sein, gemeinsam mit dem Anwalt einen Widerspruch zu formulieren. Ein zu Unrecht abgelehnter Antrag kann als Verfahrensfehler gewertet werden.
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