Fristlose Kündigung der Wohnung: Gründe, Fristen, was Sie jetzt tun
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund wirksam (§ 543 BGB), bei Mietschulden ab einem Rückstand von zwei Monatsmieten. Sie müssen nicht sofort ausziehen: Ohne Urteil darf niemand Sie räumen, und Mietschulden können Sie bis zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage noch nachzahlen (§ 569 Abs. 3 BGB).
Kurz gesagt
- Nur aus wichtigem Grund: Mietrückstand von zwei Monatsmieten, wiederholt unpünktliche Zahlung nach Abmahnung, unerlaubte Untervermietung, massive Störung des Hausfriedens (§§ 543, 569 BGB).
- Vorher Abmahnung, außer bei Zahlungsverzug. Die Kündigung braucht die Schriftform und muss den Grund nennen (§§ 568, 569 Abs. 4 BGB).
- Kein Auszug ohne Urteil: Der Vermieter setzt eine kurze Frist, räumen darf er nur mit einem Räumungstitel. Das Gericht kann eine Räumungsfrist von bis zu einem Jahr gewähren.
- Schonfrist bei Mietschulden: Zahlen Sie den gesamten Rückstand bis zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Das gilt einmal in zwei Jahren und rettet eine zusätzlich erklärte ordentliche Kündigung nicht.
Was bedeutet eine fristlose Kündigung der Wohnung?
Eine fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis sofort, ohne die gesetzliche Frist von drei Monaten. Das Gesetz nennt sie außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB): Dem Kündigenden muss die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar sein. Beide Seiten können sie aussprechen, Vermieter wie Mieter. Weil sie so weit reicht, sind die Anforderungen hoch, und viele fristlose Kündigungen halten einer Prüfung nicht stand.
Wann darf der Vermieter fristlos kündigen?
Der häufigste Grund ist Zahlungsverzug: ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete an zwei aufeinander folgenden Terminen, oder über einen längeren Zeitraum ein Rückstand in Höhe von zwei Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Weitere Gründe sind:
- wiederholt unpünktliche Zahlung, nachdem der Vermieter abgemahnt hat
- Untervermietung ohne Erlaubnis
- ein Gewerbe in der Wohnung ohne Genehmigung
- anhaltende Ruhestörung oder eine massive Störung des Hausfriedens
- erhebliche Beschädigung der Wohnung
Was nicht zählt: Offene Beträge aus einer Nebenkostenabrechnung sind kein Mietrückstand. Haben Sie die Miete wegen eines Mangels berechtigt gemindert, ist auch das kein Grund.
Außer bei Zahlungsverzug muss der Vermieter vorher abmahnen und eine Frist zur Abhilfe setzen (§ 543 Abs. 3 BGB). Die Kündigung selbst braucht die Schriftform mit Unterschrift, muss an alle Mieter gehen und den Grund nennen (§ 569 Abs. 4 BGB). Fehlt eines davon, ist sie unwirksam.
Wann dürfen Sie als Mieter fristlos kündigen?
Auch Sie dürfen fristlos kündigen, wenn Ihnen das Weiterwohnen nicht zuzumuten ist (§ 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB): bei einer erheblichen Gesundheitsgefahr durch die Wohnung, etwa starkem Schimmel, wenn Ihnen der Gebrauch der Wohnung ganz oder teilweise verwehrt wird, der Vermieter die Wohnung ohne Erlaubnis betritt oder den Hausfrieden nachhaltig stört. Auch hier gilt: erst abmahnen mit Frist, dann kündigen, und die Gründe belegen.
Wie lange ist Zeit zum Ausziehen bei einer fristlosen Kündigung?
Eine gesetzliche Auszugsfrist gibt es nicht. Der Vermieter nennt im Schreiben einen Termin, meist zwei Wochen. Verbindlich ist das nicht: Ausziehen müssen Sie erst, wenn ein Gericht die Kündigung bestätigt und einen Räumungstitel erlassen hat. Dazu muss der Vermieter Räumungsklage erheben; das Verfahren dauert in der Regel mehrere Monate.
Verliert der Mieter, kann das Gericht eine Räumungsfrist gewähren, bei besonderer Härte bis zu einem Jahr (§ 721 ZPO). Bis dahin bleibt die Wohnung Ihre Wohnung; den Strom abstellen oder das Schloss austauschen darf der Vermieter nicht.
Was tun in den ersten Tagen nach der fristlosen Kündigung?
- Nicht ausziehen, nichts unterschreiben. Eine Kündigung ist keine Räumung. Bestätigen Sie nichts und räumen Sie nicht freiwillig, bevor die Kündigung geprüft ist.
- Das Schreiben prüfen. Schriftform mit Unterschrift? Alle Mieter angesprochen? Grund genannt? Vorher abgemahnt? Fehlt etwas, ist die Kündigung unwirksam. Antworten Sie schriftlich, dass Sie die Kündigung zurückweisen, und nennen Sie den Fehler.
- Bei Mietschulden: sofort den gesamten Rückstand zahlen. Innerhalb der Schonfrist (zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage) macht die vollständige Zahlung die fristlose Kündigung unwirksam. Raten oder Teilzahlungen reichen nicht. Können Sie nicht zahlen, beantragen Sie beim Jobcenter oder Sozialamt die Übernahme der Mietschulden; auch deren Zusage wahrt die Schonfrist.
- Prüfen, ob auch ordentlich gekündigt wurde. Steht im Schreiben „hilfsweise ordentlich“, läuft daneben eine Kündigung mit dreimonatiger Frist, die die Nachzahlung nicht beseitigt. Gegen diese können Sie Widerspruch wegen Härte einlegen (nächster Abschnitt).
- Rechtsrat holen. Mit dem CONNY Mieterschutz prüfen unsere Anwälte die Kündigung und übernehmen die Antwort an den Vermieter.
Kann ich gegen eine fristlose Kündigung Widerspruch einlegen?
Den Widerspruch wegen besonderer Härte, etwa bei Schwangerschaft, hohem Alter, schwerer Krankheit oder einem bevorstehenden Examen, sieht das Gesetz nur gegen die ordentliche Kündigung vor (§ 574 BGB). Gegen eine wirksame fristlose Kündigung hilft er nicht.
Was gegen die fristlose Kündigung hilft, ist ihre Unwirksamkeit: kein wichtiger Grund, keine vorherige Abmahnung, Formfehler, oder die Nachzahlung innerhalb der Schonfrist. Das machen Sie schriftlich geltend und, wenn der Vermieter klagt, vor Gericht. Hat der Vermieter zugleich hilfsweise ordentlich gekündigt, legen Sie dagegen den Härtewiderspruch ein, spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist und schriftlich (§ 574b BGB).
Ist die fristlose Kündigung aus einem echten und belegten Grund erfolgt, sind die Chancen gering. Dann ist eine Einigung über eine Räumungsfrist und einen geordneten Auszug oft der bessere Weg.
Häufige Fragen zur fristlosen Kündigung
Wie viel Mietrückstand rechtfertigt eine fristlose Kündigung?
Mehr als eine Monatsmiete Rückstand an zwei aufeinander folgenden Zahlungsterminen, oder über einen längeren Zeitraum ein Rückstand von insgesamt zwei Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Nebenkosten-Nachzahlungen zählen nicht dazu.
Muss ich nach einer fristlosen Kündigung sofort ausziehen?
Nein. Räumen darf der Vermieter nur mit einem gerichtlichen Räumungstitel. Bis dahin bleiben Sie Mieter, auch wenn das Schreiben eine Frist von zwei Wochen nennt.
Kann ich die fristlose Kündigung durch Nachzahlung abwenden?
Ja, wenn Sie den gesamten Rückstand bis zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage zahlen oder eine öffentliche Stelle die Zahlung zusagt (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Das wirkt einmal in zwei Jahren und beseitigt eine zusätzlich erklärte ordentliche Kündigung nicht.
Hilft ein Widerspruch wegen Härte gegen die fristlose Kündigung?
Nein, der Härtewiderspruch nach § 574 BGB gilt nur gegen die ordentliche Kündigung. Gegen die fristlose Kündigung wenden Sie ihre Unwirksamkeit ein: fehlender Grund, fehlende Abmahnung, Formfehler, Zahlung in der Schonfrist.
CONNY gibt Dir Recht!
- Telefonischen Termin mit einem unserer Rechtsexperten vereinbaren
- Wir prüfen Ihre fristlose Kündigung auf mögliche Fehler
- Wir weisen eine unwirksame Kündigung für Sie zurück
Bereits hunderte Kunden genießen unsere ausgezeichnete Beratung als Mitglied im CONNY Mieterschutz.
Schützen auch Sie sich vor künftigen Mietproblemen und sichern sich umfassenden Mieterschutz. Schon ab 4 € im Monat.