Sonja (32) erzielte durch CONNY eine Abfindung nach Kündigung per Whatsapp

Sonja, 32, arbeitete 7 Monate lang als Busfahrerin in ihrem Betrieb. Als sie für zwei Wochen krankgeschrieben ist, kündigt der Arbeitgeber ihr überraschend per Whatsapp. Die 32-Jährige war zuerst geschockt, doch merkte schnell, dass sie dagegen vorgehen kann. Sie beauftragte CONNY und konnte schlussendlich gemeinsam mit den CONNY-Partneranwälten eine faire Abfindung erkämpfen.

Sonja, erzähle uns über deine Anstellung und wie es zur Kündigung kam

Sonja: „Ich hatte mich erst kurz zuvor zur Busfahrerin umgeschult und war noch nicht ganz 1 Jahr im Unternehmen angestellt. Ich mochte den Job und war für bestimmte Buslinien verantwortlich. Als ich dann zum ersten mal nach sieben Monaten krank wurde, kam bereits am Abend die Kündigung durch den Arbeitgeber per Whatsapp. In der darauffolgenden Woche kam dann noch die Kündigung per Post zugeschickt.“

Kündigung per Whatsapp: Rechtliche Einschätzung

Eine Kündigung per Whatsapp gilt als unrechtmäßig und wird in der Regel vom Arbeitsgericht widerrufen, sofern innerhalb der 3-Wochen-Frist Klage erhoben wird. Eine Kündigung muss bestimmte Formalitäten erfüllen - bspw. muss die Kündigung u.a. in Schriftform ausgestellt werden und unterschrieben an den Arbeitnehmer übermittelt werden. VORSICHT: wird eine Kündigung per Whatsapp, E-Mail, Telefon o.ä. ausgesprochen, sollte diese in Form einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Geht man nicht richtig dagegen vor, kann auch eine formal falsch ausgesprochene Kündigung wie bspw. per Whatsapp rechtens werden.

Was hast du gemacht, als du die Kündigung erhalten hast?

Sonja: „Als die Kündigung kam, konnte ich es erstmal gar nicht glauben und war natürlich schockiert und sauer. Ich suchte online nach Hilfe um etwas gegen die Kündigung zu unternehmen. Ich mochte die Arbeit und wollte mich nicht einfach so kündigen lassen. Außerdem wurden mir die Spesen der letzten beiden Monate auch noch nicht ausbezahlt. Da ich aber keine Rechtsschutzversicherung hatte, kam der Gang zum normalen Anwalt aus Kostengründen nicht infrage. Glücklicherweise habe ich dann CONNY gefunden.“

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Was hast du dann gemacht?

Sonja: „Zuerst habe ich die kostenlose Ersteinschätzung zur Kündigung durchgeführt. Dabei kam heraus, dass die Kündigung unwirksam sein könnte. Das Erstgespräch war dann wirklich hilfreich und mir wurde nochmals das genaue Vorgehen erklärt und versichert, dass es für mich tatsächlich nichts kostet, außer die Provision im Erfolgsfall.“

Was hat dich dazu bewogen, CONNY zu beauftragen?

Sonja: „Ich kenne mich im Detail im Arbeitsrecht nicht aus und wollte daher anwaltliche Unterstützung. Allerdings konnte ich mir einen normalen Anwalt nicht leisten, vor allem, weil ich auch gar nicht wusste, ob es überhaupt eine Chance für mich gab, den Fall zu gewinnen. Da kam mir das Modell von CONNY sehr entgegen.“

Sowohl die schematische Ersteinschätzung sowie ein mögliches Erstgespräch sind kostenlos und unverbindlich. Sollten Sie sich dann entscheiden, CONNY zu beauftragen, gilt unser Versprechen: Sie tragen kein Kostenrisiko*. Wir übernehmen sämtliche Kosten wie die Anwaltskosten, Gerichtskosten, etc. Nur im Erfolgsfall wird eine vorab individuell vereinbarte Provision fällig. >> Im Misserfolgsfall entstehen für Sie keinerlei Kosten.

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Wie lief es danach ab?


Sonja: „Nach der Beauftragung habe ich meine Unterlagen an CONNY geschickt und mich um nichts mehr gekümmert. Zwischendurch gab mir der CONNY-Partneranwalt immer wieder Updates zum Stand der Dinge. Für mich kam eine Weiterbeschäftigung letztlich nicht mehr infrage und ich wollte einfach nur eine Abfindung erhalten, um die Zeit bis zum nächsten Job zu überbrücken. Nach ein paar Wochen bekam ich dann ein Anruf mit der guten Nachricht, dass ich eine Abfindung erhalte. Das war eine richtige Erleichterung.“

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Was würdest Du anderen Gekündigten raten?

Sonja: „Lasst eine Kündigung nicht einfach auf Euch sitzen. Oftmals kann dagegen vorgegangen werden und eine Abfindung erzielt werden. Das hilft, um die Zeit zu überbrücken und versüßt den Abschied natürlich ein wenig.“

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