Kündigungsgründe - wann Arbeitgeber kündigen dürfen
- Arbeitnehmer, die unter dem allgemeinen Kündigungsschutz stehen, dürfen nicht grundlos gekündigt werden.
- Kündigungen sind nur aus bestimmten personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Gründen zulässig.
- Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Kündigungen vom Arbeitgeber gerechtfertigt sind.
- Wir klären außerdem auf, wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen wehren können.
Welche Kündigungsgründe sind zulässig?
Stehen Arbeitnehmer unter dem Kündigungsschutz, sind Kündigungen grundsätzlich nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt sind (§ 1 KSchG). Eine Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn die Gründe in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder dringende betriebliche Erfordernisse bestehen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der einzelnen Kündigungsgründe und der damit verbundenen Bedingungen:
Ein zulässiger Grund alleine rechtfertigt eine Kündigung jedoch nicht. Zusätzlich muss eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber unzumutbar sein. Das ist der Fall, wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses überwiegt. Diese Interessenabwägung hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.
Welche weiteren Anforderungen müssen bei Kündigungen eingehalten werden?
Neben einer ausreichenden Begründung der Kündigung, müssen Arbeitgeber noch weitere Anforderungen berücksichtigen, damit eine Kündigung rechtmäßig ist. Dazu zählen insbesondere Folgende:
Einhaltung formaler Kündigungsvorschriften beim Kündigungsschreiben: ausreichende Kündigungsfristen, ausreichende Begründung und Schriftform,
ggf. Einhaltung des besonderen Kündigungsschutzes für spezielle Personengruppen: freiwillig Wehrdienstleistende, Schwangere bis 4 Monate nach Entbindung, Arbeitnehmer in Elternzeit, Eltern in Teilzeit innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes, Schwerbehinderte, Arbeitnehmer in Pflegezeit oder in kurzzeitiger Arbeitsverhinderung wegen akuter Pflegesituation und Betriebsratsmitglieder sowie
ggf. Anhörung des Betriebsrates.
Wie können Sie sich gegen eine Kündigung wehren?
Ist Ihre Kündigung unrechtmäßig, da nicht alle Voraussetzungen eingehalten wurden, können Sie Ihre Kündigung anfechten. Bei einer unrechtmäßigen Kündigung können Sie so entweder eine Abfindung erhalten oder eine Weiterbeschäftigung erzielen. Zur Anfechtung Ihrer Kündigung müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Beschwerde beim Arbeitsgericht einreichen. Unterlassen Sie dies, werden auch sozial nicht gerechtfertigte Kündigungen wirksam.
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