Verlängerung der Mietpreisbremse: Was nun passieren muss, damit das Gesetz bei Mietern diesmal auch ankommt

Justizministerin Katharina Barley hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre angekündigt. Dr. Daniel Halmer, Gründer und Geschäftsführer von CONNY, zeigt vier Möglichkeiten, wie das Gesetz in Zukunft mehr Mieter erreichen könnte als bisher.

Ab wann und wo die Mietpreisbremse gilt

Berlin, 25. Januar, 2019

Justizministerin Katharina Barley hat gestern laut einer Meldung der DPA angekündigt, dass die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert werden soll. Allerdings ist das Gesetz aktuell in vielen Bundesländern, darunter Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Brandenburg wegen „Formfehlern in den Landesverordnungen“ gar nicht gültig. Zwar habe die Mietpreisbremse die Mietsteigerungen teilweise abgefedert , andererseits ist es unbestritten, dass Vermieter das Gesetz weiterhin systematisch umgehen. Damit das Gesetz in seiner möglichen Verlängerung bis 2025 effektiv wirken kann, damit die Mietpreisbremse die Menschen in der Breite tatsächlich erreicht, sieht Dr. Daniel Halmer, Gründer und Geschäftsführer von CONNY, folgende vier Möglichkeiten:

  • „Wenn sich ein Mieter nachvollziehbar auf die Mietpreisbremse beruft und die Miete kürzt, sollten Vermieter zwar auf Zahlung klagen dürfen, nicht aber einfach eine Sonderkündigung in den Briefkasten werfen können. Aktuell sagt das Gesetz, wenn der Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, ist die Miete unwirksam. Der Mieter kann sich allerdings nicht sicher sein, ob der Vermieter eine Ausnahme geltend macht. Tut er das und ist er damit erfolgreich, dann droht die Kündigung. Das stellt eine wesentliche psychologische und praktische Barriere da und die muss fallen.“
  • „Mieter in Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bayern und Hamburg können die Mietpreisbremse nicht anwenden, weil diese Bundesländer die dafür notwendigen gesetzlichen Landesverordnungen nicht ordentlich erstellt oder erlassen haben. Die Mieter könnten von den Ländern dafür eine finanzielle Entschädigung fordern, also eine sogenannte Staatshaftung. Wir sind aktuell auch dabei, diesen Weg für einige unserer Kunden zu gehen: In Bayern und Hessen haben wir bereits eine Staatshaftungsklage eingereicht, in Baden Württemberg und Hamburg bereiten wir sie vor.“
  • „Die vier Bundesländer, in denen die Mietpreisbremse ausgesetzt ist, können die gesetzlichen Verordnungen neu erlassen. Die Erarbeitung einer Verordnung ist nicht einfach (statistische Erhebungen und Begründung zur Darlegung einer angespannten Wohnsituation). Allerdings hat Hamburg gezeigt, dass dies trotzdem in kurzer Zeit möglich ist. Die vier Flächenländern scheinen nicht die notwendigen Ressourcen (oder/und den politischen Willen) einzubringen, ihre Fehler zu korrigieren. Das muss sich ändern.“
  • „Schließlich wäre es noch möglich, wie auch der Mieterbund fordert_, den Spuk um die Landesverordnungen ganz zu beenden und die Mietpreisbremse einheitlich in ganz Deutschland einzuführen.“ CONNY hat vergangenes Jahr für mehrere tausend Haushalte erfolgreich per Mietpreisbremse die Miete gesenkt. Das Legal-Tech-Unternehmen ist somit der mit Abstand größte Rechtsdienstleister in diesem Bereich und bietet darüber hinaus Mietminderung bei Wohnungsmängeln sowie die Abwehr von Kündigungen, Mieterhöhungen und Schönheitsreparaturen an. Das Unternehmen arbeitet für seine Kunden ohne Kostenrisiko*, das heißt, es berechnet nur im Erfolgsfall ein Honorar.

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