Gekündigt worden? – Das müssen Sie jetzt tun

  1. Bleiben Sie ruhig, voreilige Handlungen können sich negativ auswirken.

  2. Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit und beantragen Sie Arbeitslosengeld.

  3. Machen Sie Ihren Abfindungsanspruch geltend und prüfen Sie Ihre Kündigung.

  4. Beantragen Sie ein Arbeitszeugnis und Freistellungen für die Jobsuche.

1. Bleiben Sie ruhig, voreilige Handlungen können sich negativ auswirken.

So überraschend und erschütternd eine Kündigung durch den Arbeitgeber kommen mag, voreilige Handlungen können Ihre Position schwächen, einen guten neuen Job zu finden und vorteilhafte Bedingungen für Ihren Abgang auszuhandeln.

Keine verbrannte Erde hinterlassen. Beleidigungen und unfreundliche Antworten auf E-Mails oder der Ärger gegenüber Kollegen können zwar kurzfristig Erleichterung bringen, versuchen Sie aber, Ihre negativen Gefühle bei sich, Ihren Freunden und Ihrer Familie zu lassen.

Gehen Sie weiter zur Arbeit. Wenn Sie nicht von der Arbeit freigestellt wurden, gehen Sie wie gewohnt zur Arbeit und tun Sie alles, was Ihr Arbeitgeber von Ihnen vor Ihrem Weggang verlangt.

Vorsicht bei Aufhebungsverträgen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Aufhebungsvereinbarung anbietet, unterzeichnen Sie diese nicht direkt. So lukrativ es am Anfang auch klingen mag, meistens stellen Sie sich damit viel schlechter. Nicht nur geben Sie sich meist mit einer relativ geringen Abfindungssumme zufrieden, sondern riskieren auch eine lange Sperrfrist für die Auszahlung Ihres Arbeitslosengeldes. Nehmen Sie sich also die Zeit, den Aufhebungsvertrag prüfen zu lassen.

2. Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit und beantragen Sie Arbeitslosengeld.

Wenn Sie die Fristen des Arbeitsamtes nicht einhalten, erhalten Sie möglicherweise nicht rechtzeitig Arbeitslosengeld oder es kann Ihnen eine Sperrfrist von einer Woche auferlegt werden.

3. Machen Sie Ihren Abfindungsanspruch geltend und prüfen Sie Ihre Kündigung.

Es gibt zwar in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung, jedoch haben einige Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindungen. Aber auch Arbeitnehmer ohne Anspruch können eine Abfindung erhalten. Dafür sollten Sie Ihre Kündigung prüfen.

Haben Sie Anspruch auf Abfindung?

Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf Abfindung haben,

  • prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag,
  • prüfen Sie Ihr Kündigungsschreiben (bei betriebsbedingten Kündigungen),
  • fragen Sie Ihren Betriebsrat nach einem Sozialplan, und
  • fragen Sie Ihre Gewerkschaft oder Ihren verantwortlichen Arbeitgeberverband nach einer Tarifvereinbarung.

Wieso sollten Sie Ihre Kündigung prüfen?

Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht willkürlich kündigen. Allerdings nutzen Sie oft Ihre Macht- und Informationsvorteile aus, um Arbeitnehmer unrechtmäßig zu kündigen und Abfindungszahlungen zu vermeiden. Wehren Sie sich gegen Ihre Kündigung, können Sie jedoch eine Weiterbeschäftigung verlangen oder Ihr Arbeitgeber ist bereit eine Abfindung zu zahlen, um kostspielige Rechtsfolgen zu vermeiden.

Rechtzeitig gegen Kündigung wehren. Wenn Sie erfolgreich eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung aushandeln wollen, sollten Sie innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen oder in Aussicht stellen. Fechten Sie Ihre Kündigung nicht rechtzeitig an, ist sie in jedem Fall wirksam. Ihr Arbeitgeber wird dann nicht mehr bereit sein, Sie wieder einzustellen oder eine Abfindung zu zahlen, da er keine kostspieligen rechtliche Konsequenzen befürchten muss.

Chancen erhöhen. Das Wissen um Ihre Verhandlungsposition und die richtigen Schritte sind entscheidend für den erfolgreiche Verhandlung einer Abfindung oder Weiterbeschäftigung. Mit einer fundierten Kündigungsschutzklage, den richtigen Argumenten und dem Wissen um die Taktik des Arbeitgebers können Sie Ihre Verhandlungen erfolgreich gestalten und Ihre Abfindungssumme erhöhen. Daher lohnt es sich, auf die Erfahrung von Experten zu setzen.

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4. Beantragen Sie ein Arbeitszeugnis und Freistellungen für die Jobsuche.

Bei der Jobsuche werden Sie früher oder später ein Arbeitszeugnis brauchen und verschiedene Termine wahrnehmen müssen. Daher sollten Sie rechtzeitig ein Arbeitszeugnis beantragen und sich von der Arbeit freistellen lassen.

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