3/4 aller Mieten ist zu hoch! So senken Sie Ihre Miete

Was die wenigsten wissen: Vermieter dürfen die Höhe der Kaltmiete nicht wahllos festlegen, sondern müssen sich an Gesetze halten. Kaltmieten sind daher nur erlaubt, wenn diese maximal 10 % teurer sind als vergleichbare Mieten vor Ort. Doch wie lässt sich das prüfen? Wir erklären, wie Hunderttausende Berliner vorgehen sollten.

Wie können Sie aktiv werden – und gleichzeitig Geld sparen?

Das Zauberwort heißt „Mietpreisbremse“. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) ist derzeit das einzige, rechtlich sichere Instrument seine Miete zu senken. Sie gilt seit 2015 und wurde 2018 durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Dank der Mietpreisbremse darf die Miete in „angespannten Wohnungsmärkten“ bei einer Neuvermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das Gesetz bezieht sich dabei auf den regionalen Mietspiegel. Liegt eine Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, haben Mieter das Recht, diese auf das maximal erlaubte Mietniveau zu senken.

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Mit dem CONNY-Mietpreisbremsenrechner können Mieter innerhalb weniger Minuten prüfen, ob sie zu viel Miete zahlen. CONNY übernimmt zudem die Durchsetzung der Mietpreisbremse, setzt sich mit dem Vermieter auseinander und zieht notfalls vor Gericht. Mieter zahlen dafür keinen Cent: Nur bei erfolgreicher Mietsenkung fällt eine Erfolgsprovision an. Diese ist oft bereits durch den Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieters gedeckt.

In 3 Schritten zu Ihrem Recht

1. Prüfen Sie, ob Sie zu viel Miete zahlen

Mietverträge ab 2015 fallen unter die Mietpreisbremse. Erfahren Sie durch den CONNY Mietpreisbremsenrechner sofort, ob und wie viel Miete Sie zu viel zahlen.

2. Beauftragen Sie CONNY zur Mietsenkung

Wir setzen Ihr Recht durch und gehen durch alle Instanzen für Sie. Eine Provision fällt nur im Erfolgsfall an!

3. Weniger Miete zahlen. Es ist Ihr Recht!

Mieter können mit einer durchschnittlichen Ersparnis von 300 Euro rechnen.

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Gerda-testimonial
Ann-Kathrin berichtet von ihrer Erfahrung mit CONNY

„Wir haben vor 2 Jahren unsere kleine Tochter bekommen. Unsere kleine Zwei-Zimmer-Wohnung wurde dann langsam zu eng. Wir haben dann eine ziemlich teure, aber wunderschöne Vier-Zimmer-Wohnung in der Nähe gefunden. Kurz nach dem Einzug zogen wir mit CONNY die Mietpreisbremse. Unser Vermieter hat zunächst zwar nicht reagiert, aber später doch eingelenkt. Sie wussten wohl, dass sie gegen das Gesetz verstoßen. Probleme gab es keine und das Verhältnis ist genauso gut, wie vorher.“

CONNY Gründer Dr. Daniel Halmer stellt das Unternehmen vor:

CONNY ist Deutschlands führende Online-Plattform für Rechtsservices im Mietrecht, Arbeitsrecht und Telekommunikationsrecht.

Seit der Gründung 2016 setzte CONNY die Mietpreisbremse für Tausende Kunden erfolgreich durch – und wurde in diesem Bereich sogar von Stiftung Warentest getestet und empfohlen.

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Bereits tausende Mieter setzen mit CONNY die Mietpreisbremse durch. Pro Monat ist mit einer durchschnittlichen Ersparnis von 300 Euro zu rechnen.

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