Welche Fristen sind gültig, wenn Sie Ihre Wohnung kündigen?

Wenn ein Mieter seine Wohnung kündigen will, gibt es meist einen guten Grund dafür und viel zu erledigen: Packen, den Umzug organisieren, die alte oder die neue Wohnung renovieren. Doch bevor man in die neue Wohnung ziehen kann, muss der Mieter rechtzeitig seine Wohnung kündigen. Welche gesetzliche Frist gültig ist und was Sie sonst noch beachten sollten, erfahren Sie hier.

Kurz gesagt:

  • Die Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung sind für Mieter und Vermieter unterschiedlich.
  • Mieter haben hierzulande günstigere Fristen als Vermieter.
  • Bei einer ordentlichen Kündigung der Wohnung gilt für Mieter eine Frist von drei Monaten.

Formen der Wohnungskündigung

Bei unbefristeten Mietverträgen kann man grundsätzlich in zwei Arten von Kündigungen unterscheiden, in ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Diese unterscheiden sich nicht nur in den Gründen grundsätzlich, sondern auch in den Fristen. Mieter wie Vermieter haben das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen solche Kündigungen auszusprechen, wobei Mieter bei ordentlichen Kündigungen kaum Probleme haben dürften mit einer Kündigung. In der Regel handelt es sich um ordentliche Kündigungen.

Zu den außerordentlichen Kündigungen zählen fristlose Kündigungen, die nur aus besonders wichtigen und dringlichen Kündigungsgründen ausgesprochen werden können. Dazu zählen ein erheblicher Mietrückstand, die nicht genehmigte gewerbliche Nutzung, anhaltende Ruhestörung oder eine massive Störung des Hausfriedens. Für Mieter kommt eine fristlose Kündigung u.a. in Frage, wenn eine normale Nutzung der Wohnung nicht mehr gewährleistet ist.

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Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter

Das Mietrecht in Deutschland ist sehr mieterfreundlich. Das ist für den überdurchschnittlich hohen Anteil von Mietern hierzulande sehr positiv. Bei Wohnungskündigungen macht sich das vor allem durch eine deutlich einfachere Vorgehensweise für Mieter und unterschiedliche Fristen bemerkbar. Die gesetzlichen Kündigungsfristen für ordentliche Kündigungen sind im §§ 573c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

Kündigungen durch den Vermieter
Vermieter sind deutlich eingeschränkter, Kündigungen auszusprechen. Sie können prinzipiell nur drei Gründe angeben, weswegen sie eine ordentliche Kündigung aussprechen können:

  1. Die Mieter haben ihre vertraglich festgelegten Pflichten erheblich verletzt,
  2. Wenn die Vermietung für den Vermieter erhebliche Nachteile für eine wirtschaftliche Verwertung verursacht und
  3. Kündigungen wegen Eigenbedarf.

Bei einer ordentlichen Kündigung des Vermieters ist die gesetzliche Frist abhängig von der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses. Diese verlängert sich mit der Dauer wie folgt:

  • Weniger als 5 Jahre: 3 Monate
  • 5 bis 8 Jahre: 6 Monate
  • Länger als 8 Jahre: 9 Monate

Diese Fristen für Kündigungen der Wohnung gelten allgemein, wenn keine anderen Kündigungsfristen vereinbart wurden. Sie dürfen jedoch niemals kürzer als die gesetzliche Frist sein.

Kündigungen durch den Mieter
Für Mieter gilt bei einem unbefristeten Mietvertrag generell eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, unabhängig von der Dauer der bestehenden Miete. Für seine Kündigung muss ein Mieter keine besonderen Gründe haben, es steht ihm frei, aus allen möglichen persönlichen wie beruflichen Gründen das Mietverhältnis aufzugeben. Im Kündigungsschreiben muss er ebenfalls keine Gründe für seine Kündigung angeben.

Kriterien für eine korrekte fristgerechte Kündigung beachten

Eine Wohnungskündigung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und mit einer gültigen Unterschrift versehen ist. Kündigungen per Mail sind nicht gültig.
Mieter sollten darauf achten, ihre Kündigung der Wohnung pünktlich einzureichen, damit sie auch zum gewünschten Zeitpunkt wirksam ist. Hier gilt immer das Datum, an der die Kündigung beim Vermieter eingetroffen ist, also der Poststempel. Das Kündigungsschreiben sollte spätestens am 3. Werktag des laufenden Monats den Vermieter erreichen, damit dieser Monat noch mitgezählt werden kann.

Beispiel für das Jahr 2021:
Sie wollen zu Ende August (30.8.) kündigen und die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Dann sollte das Kündigungsschreiben spätestens am 5. Mai beim Vermieter eintreffen – da der 1. und 2. Mai auf ein Wochenende fallen und nicht mitgezählt werden.

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