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Sind Sie von Zinsanpassung oder Kündigung Ihres Prämiensparvertrags betroffen?

Wir prüfen kostenlos und schnell, ob Sie Rückforderungsansprüche gegen Ihre Bank geltend machen können, und setzen diese für Sie durch.

„Als Pioniere
des banken-
rechtlichen Ver-
braucherschutzes
setzen wir Ihr
Recht gegenüber
Banken durch.“

Wolfgang Benedikt-Jansen, Fachanwalt

Was man beachten muss

Zinsanpassungsklauseln bei Bankinstituten sind oft unwirksam.  Deshalb hat die  BaFin mit einer  Allgemeinverfügung  vom 21.06.21 Kreditinstitute verpflichtet, ihre Kunden  hierüber zu informieren. Auswirkungen hat das insbesondere bei langfristigen Prämiensparverträgen. Hier können sich lukrative Rückforderungsansprüche gegen Bankinstitute ergeben, die unwirksame Zinsanpassungsklauseln verwendet haben. Es lohnt sich deshalb einen Blick auf die Zinsanpassungsklauseln zu werfen, mögliche Ansprüche zu errechnen und bei Bedarf durchzusetzen. Dabei überprüfen wir bei Prämiensparverträgen routinemäßig die Wirksamkeit bankseitig erfolgter Kündigungen automatisch mit.

Wir beraten Sie im Rahmen einer kurzen  Erstberatung per Text, Video oder Telefon  kostenlos und prüfen Ihre Ansprüche. Falls Sie Rückforderungsansprüche haben,  setzen wir diese für Sie auch durch - ohne jedes Kostenrisiko.

Unsere Experten für bankenrechtlichen Verbraucherschutz

Die Kanzlei Benedikt-Jansen & Kar wurde vor 40 Jahren gegründet. Das erfahrene Team besteht aus einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht und Spezialisten auf diesen Gebieten. Der 61-jähre Benedikt-Jansen gilt als ein Pionier des bankenrechtlichen Verbraucherschutzes. Der deutlich jüngere Rechtsanwalt Kar hat sich bereits bundesweit einen guten Ruf im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes durch die erfolgreiche Auseinandersetzung mit unredlichen und missbräuchlich agierenden Vertretern der Finanzindustrie erworben.