Unsere Preisgestaltung im Arbeitsrecht

Für CONNY-Angebote gilt: Sie zahlen nur im Erfolgsfall!*

*Ausgenommen sind unsere Rechtsschutzprodukte, die per jährlichen Beitrag gezahlt werden.

In der Regel kann unsere Provision direkt mit Ihrer Zahlung der Gegenseite verrechnet werden, so dass Sie keine direkte Zahlung an uns leisten müssen, sofern die Zahlungsabwicklung von der Gegenseite über uns abgewickelt wird.

Gelten keine festgelegten Gebühren, berechnet sich die anfallende Provision auf Basis der für Sie erzielten Zahlungen. Somit liegt die Höhe unserer Provision meist deutlich unter den Kosten, die für einen Anwalt und Gerichtskosten angefallen wären.

Welche Zahlungsoptionen gibt es?


Im Erfolgsfall verrechnet CONNY die anfallende Provision mit dem Zahlungsanspruch, den Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber besitzen. Nur im Ausnahmefall ist eine Banküberweisung oder alternativ Zahlung per Kreditkarte notwendig.